Wer ist aktuell der beliebteste Politiker in der Bundesrepublik Deutschland?
Boris Pistorius! Oft schon Boris Pistolius genannt.
Zitat: "Wir müssen kriegstüchtig werden."
Das macht mir Angst. Siehe dazu unsere Rubrik: "Krieg und Frieden".
IN$IDE PARADEPLATZ
Faber-Castell aus Deutschland erobert Schul-Etuis, Schweizer Farbstift-Ikone geht leer aus. Ideenlosigkeit der Swiss Firmen – wie bei Uhren.
Caran d’Ache: Das ist die Rolex der Schreibwaren. Einen Füllfederhalter für 9’200 Franken? Fünf parfümierte Bleistifte für 37 Franken? Ein kleines Etui für genau einen Stift (91 Franken)?
Wenn es um Blingbling geht, ist Caran d’Ache die erste Adresse.
Viel Umsatz macht die Edelmanufaktur aber immer noch mit gewöhnlichen Farb- und Bleistiften.
Für die nächsten vier Schuljahre muss Caran d’Ache allerdings eine herbe Niederlage einstecken. Die Stadt Zürich schrieb unter anderem den Auftrag für die Beschaffung von Buntstiften aus.
Zum ersten Mal seit Jahrzehnten heisst der Farbstift-Ausstatter nicht mehr Caran d’Ache, sondern Faber-Castell. Mehr als 30’000 Kinder werden mit deutschen Stiften ausgestattet.
Die erfolgreiche Offerte lag bei 833’790 Franken, keine Chance für das Schweizer Luxusunternehmen, das mehr verlangte. Beni Frenkel
Sicheres Geld Aktuell
Fürstentum Liechtenstein ist Kaufkraft-Europameister!
Die durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft in Europa beläuft sich im Jahr 2022 auf 16.344 Euro. Allerdings gibt es zwischen den 42 Ländern deutliche Unterschiede: Im Fürstentum Liechtenstein, der Schweiz und Luxemburg haben die Menschen ein deutlich höheres Ausgabepotenzial als im Rest Europas, während die Kaufkraft im Kosovo, in Moldawien und der Ukraine am niedrigsten ist.
So haben die Liechtensteiner mehr als das 43-fache für Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung als die Ukrainer. Das zeigt die aktuelle Studie „GfK Kaufkraft Europa 2022".
Für das Jahr 2022 haben die Europäer insgesamt rund 11,1 Billionen Euro zur Verfügung, die sie für Essen, Wohnen, Dienstleistungen, Energiekosten, private Altersvorsorge, Versicherungen, Urlaub, Mobilität oder auch Konsumwünsche ausgeben können. Pro Kopf entspricht dies einer durchschnittlichen Kaufkraft von 16.344 Euro, was einem Wachstum von nominal 5,8% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Wie viel die Verbraucher jedoch für Ausgaben und zum Sparen tatsächlich zur Verfügung haben, unterscheidet sich sehr von Land zu Land und hängt auch davon ab, wie sich die Verbraucherpreise 2022 entwickeln.
Wie in den Vorjahren liegt Liechtenstein mit großem Abstand auf dem ersten Platz des Kaufkraftrankings: Das Fürstentum zwischen Österreich und der Schweiz verzeichnet eine Pro-Kopf-Kaufkraft von 66.204 Euro, womit die Liechtensteiner fast das 4,1-fache des Durchschnittseuropäers zur Verfügung haben. Auf den Rängen zwei und drei folgen die Schweiz und Luxemburg: Während die Pro-Kopf-Kaufkraft der Schweizer mit 41.758 Euro fast 2,6-mal so hoch wie die des Durchschnittseuropäers ist, haben die Luxemburger ein Ausgabepotenzial von 37.015 Euro pro Kopf. Damit liegen sie fast das 2,3-Fache über dem europäischen Durchschnitt.
Auch alle anderen Länder in den Top 10 weisen eine sehr hohe Pro-Kopf-Kaufkraft auf, die mindestens 47% über dem europäischen Durchschnitt liegt. Neu in den Top 10 ist Irland, das mit 24.052 Euro pro Kopf den zehnten Platz belegt, während Schweden um zwei Ränge nach hinten auf Platz elf rutscht. Außerdem tauschen Norwegen und Island in diesem Jahr die Ränge vier und fünf. Das Vereinigte Königreich rückt um drei Plätze nach vorne auf Rang sieben, während Österreich zwei Plätze verliert und auf Rang neun fällt.
Insgesamt liegen 16 der 42 untersuchten Länder über dem europäischen Durchschnitt. Dem gegenüber stehen 26 Länder, deren Pro-Kopf-Kaufkraft unterdurchschnittlich ist – inklusive Spanien, das mit 15.314 Euro pro Kopf etwas unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Das Schlusslicht bildet wie im Vorjahr die Ukraine: Dort haben die Menschen durch den Krieg im Land nur noch 1.540 Euro pro Kopf und damit etwas mehr als 9 Prozent des europäischen Durchschnitts zur Verfügung.
Studienfazit: Nachdem die Kaufkraft im letzten Jahr bereits ein moderates Wachstum verzeichnete, steigt sie dieses Jahr im europäischen Schnitt erneut um fast 6% und damit fast um das Dreifache im Vergleich zu 2021. Dieses Kaufkraftplus wird jedoch nur teilweise die durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine stark ansteigende Inflation ausgleichen können, die in vielen europäischen Ländern zweistellig ausfällt. Markus Miller
Ihren deutschen Pass dürfen Sie heute in vielen Fällen behalten
Was passiert mit Ihrem deutschen Pass, wenn Sie einen Pass eines anderen Landes bekommen? Prinzipiell ist die doppelte Staatsbürgerschaft im deutschen Recht nicht selbstverständlich. Jedenfalls nicht für Deutsche. Zum Glück setzt sich aber immer mehr die Praxis durch, dass solche Fälle auf Antrag genehmigt werden.
Solange es nicht weltweit steuerschädlich ist, Deutscher zu sein, können Sie Ihre deutsche Nationalität neben der neuen in vielen Fällen ganz offiziell behalten. Das war nicht immer so. Wer früher Staatsbürger eines anderen Landes wurde, verlor seine deutsche Nationalität. Wenn er das nicht wollte, blieb ihm nur die Möglichkeit, seine neue Nationalität gegenüber deutschen Behörden zu verschweigen. Heute können Sie die doppelte Staatsangehörigkeit vorher beantragen und begründen, warum Sie noch Bindungen zu Deutschland haben und trotzdem einen anderen Pass brauchen. Zum Beispiel, weil Sie in einem Land schon lange leben und es für Sie geschäftliche Vorteile hat, dessen Staatsbürger zu sein.
Wie hoch Sie als Europäer die Bedrohung einer Besteuerung nach US-Vorbild einschätzen, müssen Sie entscheiden. Die neue Bedrohung durch die aktuelle Regierung hat das Thema Steuern in den Hintergrund gedrängt. Jetzt brauchen Sie einen alternativen Pass zu Ihrer eigenen Sicherheit, um nicht von Ihrer Regierung erpressbar zu sein. Aktuell reden sie davon, den Pass Kritikern zu entziehen. Aber wenn so ein Gesetz wirklich kommt, dann werden sie den möglichen Passentzug sicher nicht an diesem einzigen Punkt festmachen. Denn im Grunde wollen sie ja verhindern, dass immer mehr überwiegend wohlhabende Menschen aus Deutschland wegziehen - 270'000 waren es 2020 - und damit viele Millionen Euro und sonstige Vermögenswerte abgezogen werden.
...dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem aktuellem Newsletter "Leben im Ausland". Möchten Sie mehr erfahren? Dann klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link und bestellen die aktuelle Ausgabe Nr. 177 für nur 20 Euro.
Solit
Die Flucht in den sicheren Hafen des Goldes setzte sich auch in der letzten Woche weiter fort. Als Reaktion auf den Krieg im Nahen Osten stieg der Goldpreis binnen zwei Wochen um mehr als 10 % an. Dieser Preisanstieg ist anders geartet als die üblichen zyklischen Anstiege am Goldmarkt, da die anderen Edelmetalle wie Silber, Platin und Palladium dem Goldpreis kaum oder überhaupt nicht folgten, was untypisch ist. Markus Blaschzok
Gold als Inflationsschutz fragwürdig
Mittlerweile ist die Inflationsrate auf Monatsbasis zwar vermehrt wieder rückläufig, dennoch befinden sich die Preise auf einem hohen Niveau. Daher schauen sich Anleger immer wieder nach Möglichkeiten um, wie sie sich gegenüber dem hohen Preisdruck positionieren können. So gilt Gold unter den Investoren etwa als sicherer Hafen und damit auch als Inflationsschutz. BlackRock-Analyst Russ Koesterich sieht das jedoch anders, wie er in einer Notiz auf der Webseite des Vermögensverwalters erklärte. Im Vergleich zu den starken Ausschlägen, die etwa die Verbraucherpreise, aber auch die Kurse von Aktien und Anleihen 2021 verzeichneten, habe sich der Goldpreis nur wenig bewegt.
Wie Koesterich in einem aktuelleren Beitrag ergänzte, sei Gold nicht als Inflationsabsicherung im eigentlichen Sinne zu sehen, sondern weise ein differenzierteres Verhältnis auf. "In der Vergangenheit hat sich Gold als guter Inflationsschutz erwiesen, allerdings nur auf sehr lange Sicht", so der Experte. "Auf kürzere Sicht hängt Gold in der Regel davon ab, wie sich die Zinsen und der US-Dollar im Verhältnis zur Inflation entwickeln." Diese These belegen dem Analysten zufolge auch historische Daten zum Verhältnis von Gold, der Veränderung der realen 10-jährigen Renditen und des US-Dollars. So habe die wöchentliche Veränderungsrate der 10-jährigen Realrenditen und des US-Dollars im Zeitraum von 2018 bis 2023 eine Korrelation von minus 0,5 zu Gold aufgewiesen.
"Gold hat eine starke Tendenz zu steigen, wenn die inflationsbereinigten Zinsen und/oder der US-Dollar fallen", fasste Koesterich zusammen.
Dennoch müsse der Goldpreis möglicherweise auch mit Gegenwind rechnen, so der Stratege weiter. "Ironischerweise würden die hartnäckige Inflation und/oder die Löhne dem Goldpreis wahrscheinlich beide schaden", so Koesterich. Falle die Inflation in den kommenden Monaten doch noch dramatischer als die US-Notenbank und die Anleger erwarten, müsse es zu Anpassungen am Markt kommen. "In diesem Szenario würden die realen Zinssätze und der US-Dollar wahrscheinlich steigen, was den Aufschwung des Goldes bremsen würde."
Junge Freiheit
Nach der Präsidentschaftswahl
Argentiniens Freiheitsrausch
Libertärer Ökonom, Internet-Star und nun Präsident Argentiniens: Javier Mileis kometenhafter Aufstieg an die Spitze Argentiniens macht Hoffnung, daß sich Bissigkeit und konsequentes Einstehen für die Freiheit lohnen – auch in Deutschland. Ein Kommentar von Ronald Gläser.
Ein Polit-Erdbeben läßt die Eliten erzittern. Mit Javier Milei wird ein Quereinsteiger Präsident Argentiniens, der sich als Anarchokapitalist bezeichnet und schon mal sein Abgeordnetengehalt verlost hat, weil er das staatliche Beutegeld nicht annehmen wollte. Er wird nun eine freiheitliche Revolution anführen („Wir müssen uns wieder die Ideen der Freiheit zu eigen machen.“).
Argentinien braucht einen Neuanfang. Das Land ist wirtschaftlich in einem desolaten Zustand: rapide Geldentwertung, überbordender Staatsapparat, eine Schuldenquote von fast 90 Prozent. Die parasitäre Politikerkaste hat ihr Land gegen die Wand gefahren. Argentinien ist eine Präsidialdemokratie, so daß er in einer guten Position ist, seine Vorstellung umzusetzen.
Argentinien als libertärer Leuchtturm
Was will er genau unternehmen? Milei hat angekündigt, die Zentralbank abzuschaffen und den Dollar als Landeswährung einzuführen. Das mag aus Sicht von stabilitätsbewußten Europäern oder US-Amerikanern absurd klingen, aus Sicht eines Lateinamerikaners aus einem Land mit einer Inflationsrate von 143 Prozent ist es objektiv eine Verbesserung. Milei will den Staatshaushalt zurechtstutzen, Waffenbesitz vereinfachen und Einwanderung nur erlauben, wenn sie keine Kosten für den ausufernden Sozialstaat produziert. Er ist gegen Abtreibung, ein Klimaskeptiker und lehnt den kommunistischen Unfug unserer Zeit ab.
Sein Programm ist radikaler als das eines Donald Trump oder eines Jair Bolsonaro. Wenn er es umsetzt und Erfolg hat, kann dies über die Grenzen seines Landes hinaus ein Zeichen setzen, daß weniger Staat am Ende mehr Wohlstand, mehr Freiheit und mehr soziale Gerechtigkeit mit sich bringt. Vielleicht ist er aber wie Ludwig Erhard nicht ganz so geschickt im Umsetzen seiner Ideen. Aber selbst der hatte einen enormen Einfluß auf den Werdegang Deutschlands, auch wenn seine Kanzlerschaft jäh endete.
Hoffnung auch für Deutschland
So oder so: Mileis Erfolg zeigt schon jetzt, daß sich mit libertären Forderungen Wahlen gewinnen lassen. Je schlimmer der Zustand eines Staates ist, desto größer ist die Bereitschaft der Wähler, eines Tages einen klaren Schnitt vorzunehmen.
Das läßt auch für Deutschland hoffen: Es geht rapide abwärts mit dem Vaterland. Die Staatsschulden, die Selbstgerechtigkeit der politischen Klasse, die Masseneinwanderung, die Kostenexplosion beim Bürgergeld etwa und der Niedergang der Infrastruktur vollziehen sich nicht 1:1 wie in Südamerika – aber Parallelen beim Auftürmen von meist selbstgemachten Problemen sind nicht zu übersehen. Die einzige Antwort der politischen Klasse besteht bislang in der Erhöhung der Dosis. Mehr Steuern, mehr Umverteilung, mehr Verbote.
Am Ende wird sich auch bei uns zeigen, daß der authentische Kurswechsel erfolgversprechend ist, weil die Bürger verstehen, daß ein Weiter so die Probleme nicht löst. Dann werden harte Reformen anstehen etwa bei der Sozialindustrie, den staatlichen Massenmedien, der Geldpolitik. Dann wird es einen Freiheitsrausch geben wie in der DDR nach dem 9. November 1989.
SZPlus
Banken und Broker machen Anlegern gerade wieder massenhaft Anleihen schmackhaft. Dabei lauern auch dort versteckte Risiken. Harald Freiberger, Victor Gojdka
Stuttgarter Aktienbrief-Newsletter
Wer optimistisch bleibt und Rücksetzer bei Qualitätsaktien aussitzt oder noch besser zum Einstieg oder Nachkauf nutzt, wird in ein paar Jahren strahlen, wenn er wieder ins Depot schaut. Klar: Es gibt keine Garantie, dass sich jede Aktie erholt. Aber der absoluten Mehrheit der Wachstumswerte gelingt es erfahrungsgemäß eben. Und wer dann vorher zugegriffen hat, hat nicht nur günstig gekauft, sondern sich in aller Regel auch noch eine überdurchschnittliche Dividendenrendite gesichert. Denn die steigt bekanntlich, wenn die Kurse mal fallen. Joachim Brandmaier
DAS INVESTMENT
Aktiv gemanagte Fonds sind teuer und fahren in der Regel ein schlechteres Anlageergebnis als der breite Markt ein – deshalb sollten Anleger lieber in ETFs investieren, die diesen Markt direkt abbilden und dabei nur Mini-Gebühren verlangen. So könnte man in Kürze das Mantra wiedergeben, das oft von Verbraucherschutzseite zu hören ist: ETFs sind der Place to be, aktiv gemanagte Fonds – teuer und überflüssig.
In der Tat warten aktiv gemanagte Fonds oft mit Gebühren zwischen 1,5 und 2,5 Prozent auf – während günstige ETFs mitunter schon für 0,1 Prozent zu haben sind.
So will man es bei der Fondsplattform Envestor jedoch nicht stehenlassen. Die Beobachtung dort: Es seien ganz konkret die hohen Vertriebskosten, die den aktiven Fonds die Performance verhagelten. Denn neben der Managementgebühr machten die Gebühren, die für den Vertrieb vorgesehen sind, einen Großteil der Fondskosten aus – und das sogar bei Fonds, die gar nicht über menschliche Berater, sondern über Internetplattformen an Selbstentscheider verkauft werden. Iris Bülow
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SmartTrade Daily
Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von börsengehandelten Indexfonds (englisch: Exchange Traded Commodities oder ETFs), die auch mit Währungssicherung angeboten werden. ETFs,
bei denen der ungewünschte Effekt von Wechselkursschwankungen neutralisiert werden soll, lassen sich häufig am Namen erkennen, der die abgesicherte Währung mit Zusatz „hedged“ – gesichert – enthält. Wie sinnvoll ein Hedging ist, hängt u.a. von der Anlageklasse, der Anlageregion, der persönlichen Risikoneigung und dem Zeithorizont ab.
ETFs trumpfen mit ihrer kostengünstigen und wenig aufwendigen Risikostreuung. ETFs bilden einen Index wie z.B. den beliebten Weltaktienindex MSCI World passiv nach. So investieren Anleger mit ETFs in ein breit diversifiziertes Portfolio, das in verschiedenen Anlageklassen und vielen Unteranlageklassen investiert ist. Eine Währungssicherung relativiert diesen – für viele ETF-Anleger nicht unerheblichen – Kostenfaktor: Die Gesamtkosten sind im Schnitt um circa 0,3 bis 0,4% höher. Zudem könnten Teile der Hedge-Kosten zu einer negativen Tracking-Differenz gegenüber dem Index führen. Anleger sollten beachten, dass beides besonders bei langfristigen Engagements zunehmend auf die Performance durchschlägt.
Globale Aktienportfolios – gefühltes oder reales Währungsrisiko?
Natürlich hat ein international anlegender Aktieninvestor auch ein Wechselkursrisiko – was
in den meisten Fällen ohnehin Risiko und Chance zugleich ist. Allerdings ist dieses Währungsrisiko ein anderes, als es sich manche Privatanleger vorstellen, und eine echte Absicherung in einem global diversifizierten Aktienportfolio dürfte praktisch ein Ding der Unmöglichkeit sein. Warum?
Hier ein Beispiel: Privatanleger Udo Müller lebt und arbeitet in Köln, hat also die Heimatwährung (auch funktionale Währung) Euro. Müller hat den risikobehafteten Teil seines ETF-Portfolios, also den Aktienanteil komplett in einen ETF investiert, der den breiten MSCI World Standard Index repliziert. Müller hat sich für einen währungsgesicherten MSCI-ETF entschieden, der den Euro gegen den US-Dollar absichert. Dieser Index bildet rund 1.600 Unternehmen prinzipiell aus rund 50 verschiedenen entwickelten Ländern ab, wobei die höchste Gewichtung bei 23 Industrieländern liegt. Die 23 primären Börsen-Listing-Länder haben insgesamt 13 verschiedene Währungen. Die größte Einzelposition im MSCI World war zuletzt die Aktie von Apple. Apple verkauft seine Produkte in rund 150 verschiedenen Ländern und erzielt somit in vielen dutzenden Währungsräumen Einnahmen. Und der Konzern hat auch Ausgaben in über hundert verschiedenen Währungsräumen. Der US-Dollar-Raum ist für Apple wirtschaftlich am bedeutendsten, aber nicht alleine ausschlaggebend. Ähnliches gilt für so gut wie jede dieser 1.600 Firmen im Index. Deren Marktkapitalisierung liegt im Schnitt bei knapp zehn Milliarden US-Dollar – sie sind also allesamt international operierende Large Caps. Die Gewinne und Cash-Flows dieser 1.600 Unternehmen hängen ebenso wenig von nur einer Währung ab, wie beim Giganten Apple. Wie genau diese währungsmäßigen Abhängigkeiten im ganzen Portfolio von 1.600 Aktiengesellschaften im Zeitverlauf aussehen, kann auf lange Sicht niemand – ohne Riesenaufwand – bestimmen.
Zurück zu Anleger Müller. Unterstellt man, dass nur 20 Währungen in seinem global diversifizierten Aktienkorb präsent sind, resultieren bereits 190 potenziell renditebeeinflussende Wechselkurse bzw. Währungspaare. (Die Formel zur Berechnung lautet (n × (n – 1)) ÷ 2 = Anzahl Währungspaare; mit n als der Anzahl der Währungen). Müller hätte also 190 Währungsrisiken aber auch -chancen im Portfolio – und nur eine davon ist abgesichert. In einem noch besser diversifizierten Welt-Portfolio wie z. B. im MSCI ACWI IMI sind auch Small-Cap-Aktien und Schwellenländeraktien vertreten, so dass wir auf
rund 9.000 Unternehmen in prinzipiell über 190 Staaten – und über 45 nach dem primären Börsen-Listing. Wenn man in diesem Beispiel 100 Währungen (n) unterstellt, ergeben sich schon 4.950 Wechselkurspaare.
Ergo: Wer global diversifiziert, hat Hunderte oder Tausende von Wechselkursrisiken und -chancen im Portfolio. Mit einer Absicherung des US-Dollar zur Heimatwährung ist nur eine davon gesichert – was letztlich sinnlos ist. Auch die wissenschaftliche Literatur ist sich weitgehend einig, dass Wechselkurssicherung in einem global diversifizierten Aktienportfolio keinen systematischen, also hinreichend zuverlässigen Vorteil erzeugt. Das könnte ein Grund sein, warum bei ETFs der Anteil der globalen diversifizierten Aktien-ETFs mit Währungsabsicherung sehr gering ist.
Wie funktioniert eine Währungssicherung?
Wichtig für die Bewertung von Währungsrisiken ist die „Heimatwährung“ der Anleger, d. h. in welchem Währungsraum sie ihr Einkommen beziehen und wo sie ihr Geld ausgeben. Werden die Wertpapiere im ETF in einer anderen Währung gehandelt, kann sich der Wechselkurs negativ – aber auch zu Gunsten – der Rendite auswirken. Unabhängig von der Fondswährung, die nur angibt, in welcher Währung ein ETF-Emittent berichtet, d.h. an welcher Stelle die Umrechnung stattfindet. Aus Sicht des Anlegers spielt auch die Handelswährung des ETFs selbst keine Rolle für dieses Risiko.
In der Regel werden einzelne Wechselkurspaare abgesichert, wie z. B. der Euro gegen den US-Dollar, oder gleich mehre, Multi-currency-hedges genannt. Letztere sind seltener und beziehen sich in der Regel auf Regionen, wie Emerging Markets, oder ein bestimmtes globales Aktiensegment, z.B. Small-Caps. Zu einem bestimmten Stichtag, meist monatlich – seltener täglich –, gehen die Anbieter ein Devisengeschäft am Terminmarkt ein, einen Forward, mit dem sie das zu diesem Zeitpunkt verwaltete Vermögen für einen Monat absichern. Dieser Devisenterminkurs unterscheidet sich allerdings vom aktuellen Wechselkurs – auch Spot-, Referenz- oder Kassakurs – um die Differenz zwischen den Zinssätzen der beiden Währungen.
Die Währungsabsicherung in einem ETF kann aus zwei Gründen zu Unschärfen führen: Erstens lassen sich nur die verwalteten Assets zu einem bestimmten Stichtag absichern. Zu- und Abflüsse innerhalb des Monats werden im Hedge nicht nachträglich korrigiert. Und zweitens kann man nicht den Spot-Wechselkurs absichern, sondern nur den Forward-Kurs, der um Zinsdifferenzen abweicht. Hat die Fremdwährung einen höheren Zinssatz als die eigene Währung, geht diese Zinsdifferenz zu Lasten der Anleger. Da die Zinsen in den Schwellenländern viel höher als in den Industrieländern sind, haben währungsgesicherte Schwellenländer-ETFs höhere Verluste gegenüber den ungesicherten Versionen. Bei exotischeren Währungen sind zudem auch die Kosten der Absicherung deutlich größer, weil höhere Forward-Prämien gezahlt werden müssen.
Übrigens zeigte eine Untersuchung, dass die Aktienmärkte sogenannter „Weichwährungsländer“, deren Währungen langfristig gegenüber den „Hartwährungen“ (Euro, US-Dollar, Schweizer Franken, Britische Pfund, Yen) abwerten, also eine „chronische“ Abwertungstendenz haben, tendenziell ebenso hohe Aktienrenditen aufweisen wie die Hartwährungsländer selbst, natürlich gemessen in Hartwährung (Dimson et al., 2006). Das könnte mit dem Mehrrisiko in den Weichwährungsländern zu tun haben. Schließlich sind Renditen in erster Linie eine Risikokompensation.
Der Zeithorizont zählt
Langfristig schwanken die Währungen der Industrienationen in strukturell stabilen Zeiten um einen Mittel- oder Gleichgewichtswert (englisch: Mean Reversion). Damit sind Anleger zeitweise Gewinner und zeitweise Verlierer und die Absicherung verursacht nur Kosten ohne echten langfristigen Nutzen. Zumindest kurz- bis mittelfristig kann ein währungsgesicherter ETF von Vorteil sein: Wenn die eigene Währung zulegt, bezahlt der Anleger ohne Hedge mit dem Währungsverlust. Allerdings im umgekehrten Fall, wenn die eigene Währung gegenüber der Währung im ETF verliert, steigt die Rendite der Anleger im ungesicherten ETF durch den Währungsgewinn, während dem gehedgten ETF diese Chance entgeht.
Ein Investment in einen breit diversifizierten Aktienkorb, bedeutet ein de facto unentwirrbar komplexes Gemisch von Wechselkurseffekten. Manche Anleger wetten gezielt mit gehedgten globalen Aktienportfolios darauf, dass ihre Heimatwährung gegenüber diesen letztlich willkürlich ausgewählten Währungen aufwerten wird.
Im sicheren Hafen der Anleihen – Wechselkursrisiken unbedingt vermeiden
Gerade jetzt, wo Kriege und Krisen Anleger in Atem halten, sind sichere Häfen gesucht. Bei Anleihen bieten sich derzeit attraktive Gelegenheiten. Experten empfehlen Anlegern, die ein Weltportfolio-Konzept verfolgen, ohnehin im „risikofreien“ Portfolioteil auf die sichersten verfügbaren Anlagen als Stabilitätsanker zu setzen: Staats- und Unternehmensanleihen hoher Bonität und kurzer bis mittlerer Laufzeit in der Heimatwährung.
Und: Bei Investitionen in kurz- oder mittelfristigen Fremdwährungsanleihen hoher Qualität sollten Anleger nicht auf Währungssicherung verzichten. Denn die recht hohe Volatilität der Wechselkurse – ca. 11% für die jährlichen Wechselkursschwankungen bei den gängigen Währungspaaren, deutlich mehr bei Schwellenländerwährungen – würde den grundsätzlichen Niedrig-Risiko-Charakter regelrecht torpedieren und die Kernfunktion dieser Asset-Klasse zerstören. Erfreulicherweise ist Währungs-Hedging bei Anleihenfonds bzw. Anleihen-ETFs viel leichter möglich und globale Streuung weniger wichtig als bei Aktien. Die ETF-Produktlandschaft ist hier recht vielfältig, hier exemplarisch drei Beispiele:
iShares Euro Government Bond 3-5yr UCITS ETF (ISIN IE00B1FZS681):
Dieser ETF investiert in Staatsanleihen von Ländern der Eurozone mit einer Restlaufzeit von 3 bis 5 Jahren. Die jährliche Gesamtkostenquote (TER) beträgt 0,20%.
Xtrackers II Eurozone Government Bond UCITS ETF (ISIN LU0290355717):
Dieser ETF investiert in Staatsanleihen von Ländern der Eurozone mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr. Die jährliche Gesamtkostenquote (TER) beträgt 0,15%.
iShares Core Euro Government Bond UCITS ETF (ISIN IE00B4WXJJ64):
Dieser ETF investiert in Staatsanleihen von Ländern der Eurozone mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr. Die jährliche Gesamtkostenquote (TER) beträgt 0,20%.
Fazit
Von währungsgesicherten globalen Aktien-ETFs raten Experten angesichts ihrer höheren Kosten und fehlender Vorteile bei Rendite und Risiko in der Regel ab. Bei Anleihen, die als Sicherheitsanker im Portfolio dienen, sollte Wechselkursrisiko hingegen strikt vermieden bzw. abgesichert werden, weil sie sonst ihre Kernfunktion verlieren.
Börse – Intern
Sicherheitsprobleme beim Parken
Wenn Sie auf Sicherheit bei der Geldanlage Wert legen, haben Sie es inzwischen leicht: Tages- und Festgeld werfen wieder Renditen ab, die bis vor Kurzem noch utopisch schienen. Dennoch gibt es ein paar Dinge zu bedenken, wenn man Geld jetzt sicher parken oder anlegen will.
Auch Tages- und Festgeld sind nicht ganz ohne
Zunächst gilt es, sich klar zu werden, um welche Summe es geht. Alle, die maximal 100.000 Euro oder bestenfalls ein geringes Vielfaches davon anlegen wollen, können auf klassische Tages- oder Festgeldkonten zurückgreifen. Die Grenze ergibt sich aus der gesetzlichen Einlagensicherung und steht jedem Kontoinhaber zu, allerdings für alle Konten bei einer Bank zusammen. Bei einem gemeinsamen Konto von Eheleuten erhöht sie sich also z.B. auf 200.000 Euro.
Trotzdem sollte man sich auch zu Tages- und Festgeld ein paar Gedanken machen. Aus dem zuvor Gesagten folgt, dass man Beträge von mehr als 100.000 Euro auf mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken aufteilen kann. Dann greift die Einlagensicherung für jedes Institut separat. Theoretisch kann man also beliebig große Summen als Tages- oder Festgelder anlegen – wenn man genug Banken mit attraktiven Konditionen findet.
Das deutsche Einlagensicherungssystem ist keinesfalls so sicher, wie die Floskel „gesetzliche
Einlagensicherung“ suggeriert. Das liegt daran, dass die Einlagen nicht vom Staat garantiert werden, sondern von bankeneigenen Sicherungsfonds. Das ist im deutschen Einlagensicherungsgesetz ausdrücklich so festgeschrieben. Dass dieses Gesetz zur entsprechenden EU-Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive – DGSD) konform ist, ändert daran nichts. Diese Richtlinie strebt „nur“ an, die nationalen Einlagensicherungssysteme weiter zu harmonisieren und sie mit mehr Mitteln auszustatten. Daher auch die EU-weite einheitliche Grenze von 100.000 Euro.
In Deutschland gibt es als Einlagensicherungssysteme die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), in der die privaten Banken Mitglied sind, die sich dem deutschen System angeschlossen haben, und separate Sicherungseinrichtungen für die Sparkassen sowie die Volksbanken. Alle drei Gruppen geben darüber hinaus freiwillige Sicherungszusagen, die deutlich über die gesetzliche Grenze hinausgehen.
Wann eine Kettenreaktion droht
Inwieweit die Einlagensicherung im Fall des Falles überhaupt reicht, ist umstritten. Laut der
EU-Bankenaufsicht enthielt die EdB 2021 3,9 Mrd. Euro – bei Einlagen von 705 Mrd. Euro. Damit sind nur 0,52 % der Einlagen abgedeckt. Das erscheint dürftig im Vergleich zu den Beträgen, mit denen die Staaten in einschlägigen Krisen die Banken gerettet haben. Allerdings liegt auch die gesetzlich vorgeschriebene Zielausstattung für die EdB nur bei 0,8 % der gedeckten Einlagen.
Das reicht unter Umständen, wenn eine einzelne Bank gerettet werden muss. Zuletzt betraf das 2021 die Greensill Bank, deren Insolvenz die EdB mit 1,1 Mrd. EURO belastete. Allerdings war die Greensill Bank auch ein Spezialinstitut und hatte nur eine Bilanzsumme von 3,8 Mrd. Euro (Stand 2019). Klassische Geschäftsbanken haben mindestens die zehnfache Größe – und entsprechend höhere Einlagen.
Wenn es dazu kommen sollte, dass die Mittel der EdB nicht ausreichen, um alle betroffenen Einleger zu entschädigen, hat die EdB laut Einlagensicherungsgesetz einen Kredit aufzunehmen, zu dessen Tilgung Sonderzahlungen von den Instituten zu erheben sind. Das beruhigt nur bedingt, denn im Krisenfall könnten solche Sonderzahlungen weitere Institute in Bedrängnis bringen. Dann besteht die Gefahr einer Kettenreaktion.
„Die Spareinlagen sind sicher“
Die freiwilligen „Sicherungszusagen“, mit denen die Institute noch vor Jahren vollmundig geworben haben und die angeblich sogar Millionenbeträge absichern (und die offiziell zum Teil auch noch gelten), dürften daher allenfalls in wenigen Einzelfällen greifen. Eine allgemeine Bankenkrise wird wohl kein Sicherungssystem überstehen. Nicht umsonst haben die damalige Bundeskanzlerin Merkel und der damalige Finanzminister Steinbrück im Oktober 2008 die Spareinlagen für sicher erklärt, um Bank Runs zu verhindern…
Heißt das nun, dass Tages- und Festgeld keine sicheren Anlagen mehr sind? Wie groß das Risiko wirklich ist Klar ist, dass es unter „normalen“ Umständen gegen Tages- und Festgeld, das den EU-Regularien bzw. der deutschen Einlagensicherung unterliegt, keine Bedenken gibt, solange die 100.000-Euro-Grenze nicht überschritten wird. Klar ist aber auch, dass es schon in allen Ländern bis in die jüngste Vergangenheit Bank Runs gegeben hat (zuletzt im März in den USA), die einzelne Institute nicht überstanden haben.
Wann es in Deutschland so weit ist bzw. wann die nächste umfassende Finanzkrise ausbricht, ist ungewiss. Allerdings kann man nicht ständig in Erwartung einer Katastrophe leben. Dann wird man handlungsunfähig. Diese und andere Risiken muss man daher tatsächlich stets individuell bewerten.
Aktuell spricht aus meiner Sicht nichts gegen Tagesgeld. Insbesondere, wenn das Konto bei Ihrem Broker geführt wird, wo Sie das Geld ohne lange Überweisungen schnell anderweitig anlegen können, bleibt das Risiko begrenzt. Torsten Ewert
SZ Geld
Haben Sie sich mal gefragt, ob Sie eher der Typ Bestandskunde sind, oder ob Sie zum Neukunden tendieren? Das ist ein gewaltiger Unterschied, der für Sie bares Geld ausmachen kann, und zwar bei ein- und demselben Produkt. Denn Kunde ist nicht gleich Kunde. Die Kundin oder den Kunden, die sie schon haben, behandeln besonders Finanzunternehmen schlechter als jene Kunden, die sie erst gewinnen wollen.
Es handelt sich um eine Art Treue-Rabatt, nur umgekehrt. Die Treuen sind die Dummen. Dieses Phänomen ist öfter zu beobachten: Viele Banken gewähren Neukunden zum Beispiel einen deutlich höheren Zins für Tagesgeld als Bestandskunden. Besonders krass ist der Unterschied in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dort kommt es oft vor, dass Neukunden einen um Hunderte Euro günstigeren Tarif erhalten als bestehende Kunden. Harald Freiberger
Quirin News
Was glauben Sie, welchen Platz belegt Deutschland unter den 20 Ländern mit dem höchsten
Pro-Kopf-Geldvermögen?
Platz 4?
Platz 9?
Platz 12?
Leider weit gefehlt, nichts davon trifft zu. Deutschland landet abgeschlagen hinter vielen europäischen Nachbarn, aber auch hinter Ländern wie den USA oder Taiwan auf Platz 19.
Die Deutschen – also Sie, ich, wir alle – verfügen im Durchschnitt über ein Vermögen von 63.540 Euro pro Kopf. Das klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht, doch schon bei einem genaueren zweiten Blick und einem einfachen Langzeitüberschlag wird schnell klar: Damit kommt man oder frau in Sachen Altersvorsorge und finanzielle Absicherung im Zweifel nicht lange hin. So weit, so schlecht.
Und wie sieht es in anderen Ländern aus, wer belegt die Plätze vor Deutschland? Dort tummeln sich viele europäische Nachbarn – sie alle bringen es auf mehr Pro-Kopf-Vermögen als wir. Ein Italiener hat im Schnitt 69.340 Euro, die Menschen in Großbritannien verfügen pro Kopf über 88.380 Euro, die Schweden sogar über 116.060 Euro. Das ist im Vergleich zu uns schon erheblich mehr, doch die Spitzenplätze verbuchen noch deutlich höhere Vermögen: So verfügt ein Däne über 163.830 Euro, ein Schweizer über 238.780 Euro und geführt wird die Rangliste von den USA. Ein Amerikaner besitzt im Schnitt sage und schreibe 253.450 Euro und damit fast viermal so viel Vermögen wie wir Deutschen. Karl Matthäus Schmidt
LBBW
Der digitale Euro tritt in eine Vorbereitungsphase
Die EZB hat sich dafür entschieden, eine zweijährige Vorbereitungsphase zur möglichen Einführung eines digitalen Euros für die breite Öffentlichkeit zu starten.
Ob der digitale Euro tatsächlich kommt, wird sich erst nach dem Abschluss des Gesetzgebungsprozesses der Europäischen Union entscheiden.
Der voraussichtliche Nutzen eines digitalen Euros für die Verbraucher dürfte sehr überschaubar sein. Salopp gesagt: er ist eine Lösung auf der Suche nach einem Problem. Denn die Verbraucher verfügen bereits heute über eine Vielzahl digitaler Zahlungsmittel.
Der eigentliche Anwendungsfall eines digitalen Euros ist eher im Interbankenhandel (Wholesale CBDC) zu suchen. Die Voraussetzungen dafür erfüllt der geplante digitale Euro aber nicht.
Die EZB darf sich beim Design des digitalen Euros keinen Fehler erlauben, um nicht die Finanzstabilität, ihre Reputation und die bewährten Geschäftsmodelle der Banken zu gefährden.
Die Banken möchten im Interesse ihrer Kunden den Prozess hin zu einer weiteren Digitalisierung des Geldes konstruktiv mitgestalten. Ein richtig gestalteter digitaler Euro kann durchaus eine Chance sein. Dr. Guido Zimmermann
Die Speisekarte des Restaurants Humpis klingt verlockend. Nicht nur wegen der aufgeführten Speisen, sondern auch wegen eines auffälligen Angebots: „Bei Barzahlung gewähren wir einen Rabatt von 5 % auf den Gesamtpreis.“ Der Inhaber des Ravensburger Restaurants, Thomas Stippe, hat sich vor etwa zwei Jahren dazu entschieden, diese Vergünstigung einzuführen. Es habe ihn beunruhigt, wie rasant die Kartenzahlungen angestiegen sind, sagt er. Er wolle bei Transaktionen keine Zwischenhändler wie Visa oder Mastercard bezahlen müssen und fürchte, dass das Bargeld bedeutungslos werde. So trotzt er mit einen finanziellen Anreiz dem Vormarsch der Karten.
Er ist nicht der einzige Wirt in Deutschland, der das macht. Im Mai hat sich ein Gastronom im sächsischen Großerkmannsdorf ebenfalls für einen solchen Preisnachlass entschieden. Der Branchenverband der deutschen Hotel- und Gaststättenverband bestätigt, dass einzelne Restaurants in Deutschland einen solchen Rabatt anbieten. Auch für Selbstabholer gewähren einige Restaurants bei Barzahlung großzügige Abschläge. Sarah Huemer
Geimpfte leiden viel öfter an schweren Corona-Folgen als Ungeimpfte
Jeder sechste Deutsche – 17 Prozent – hat schwer unter den Nebenwirkungen einer Corona-Impfung gelitten. Bei den Jüngeren im Alter zwischen 18 und 29 Jahren beträgt dieser Anteil sogar 34 Prozent – das ist mehr als jeder Dritte. Umgekehrt klagen von den Geimpften deutlich mehr über schwere Folgen einer Corona-Infektion als von den Ungeimpften. Und die Zahl der schweren Impffolgen ist insgesamt nur unwesentlich geringer als die der schweren Corona-Folgen. Diese schockierenden Zahlen sind das Ergebnis einer neuen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „Insa“. Es hat per Telefon und Online 2.005 repräsentativ ausgewählte Männer und Frauen in ganz Deutschland befragt. Auch wenn die Ergebnisse mit gewissem Vorbehalt betrachtet werden müssen, sind sie doch schockierend und sehr aussagekräftig. Konkret stellten die Meinungsforscher unter anderem die folgende Frage: „Haben Sie selbst oder enge Familienangehörige schwer unter den Nebenwirkungen einer Corona-Impfung gelitten?“
65 Prozent sagten, weder sie selbst noch enge Familienangehörige hätten schwer unter den Nebenwirkungen einer Corona-Impfung gelitten. Elf Prozent gaben an, selbst schwer gelitten zu haben. 14 Prozent sagten, dass dies bei engen Familienangehörigen der Fall war, und sechs Prozent, dass dies sowohl auf sie selbst als auch auf enge Familienangehörige zutrifft. Drei Prozent wissen es nicht und ein Prozent macht hierzu keine Angabe. Somit litten 17 Prozent unter schweren Impfnebenwirkungen... Boris Reitschuster
Angst vor Weltkrieg wächst! US-Präsident lässt neue Mega-Atombombe bauen.
SONNENSEITE
Ist Boris Pistorius jetzt ein Kriegsminister?
„Wir müssen kriegstüchtig werden“, hat der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius soeben gesagt.
Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung daran erinnert, dass derselbe Politiker früher als Oberbürgermeister von Osnabrück alle zwei Jahre einen Friedenspreis verliehen hat.
Das deutsche Grundgesetz, das internationale Völkerrecht und die Erklärung der Menschenrechte fordern Frieden als Basis aller Politik. In der Präambel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ heißt es: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt, bildet…verkündet die Generalversammlung diese allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Menschenrechte bedeuten also die Herrschaft des Rechts, nicht die des Terrors, der Gewalt oder des Kriegs.
Hat der deutsche Verteidigungsminister mit seiner Forderung, Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, gegen diese Allgemeinen Menschenrechte und gegen das Grundgesetz verstoßen? Das ist keine banale, sondern eine zentrale und grundsätzliche Frage.
Nicht nur auf Grund unserer Geschichte steht Deutschland im neuen Nahostkrieg an der Seite Israels und im Ukrainekrieg an der Seite der von Putin überfallenen Ukraine. Sowohl die Ukraine wie auch Israel haben das Recht zu ihrer Verteidigung und damit das Völkerrecht auf ihrer Seite. Die deutsche Grundüberzeugung des „Nie wieder“ war immer auch universalistisch gemeint. Das heißt aber auch, von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen. Die Bundeswehr ist ausschließlich zur Verteidigung da. Das schließt Hilfe zur Verteidigung befreundeter Staaten nicht aus. Aber deshalb „kriegstüchtig“? Wird nun der deutsche Verteidigungsminister ein „Kriegsminister“?
„Kriegstüchtigkeit ist etwas anderes als Verteidigungstüchtigkeit“, schreibt Heribert Prantl
zurecht. Kriegstüchtigkeit ist dem altrömische Denken und Handeln verhaftet: „Wenn du Frieden willst, bereite den Krieg vor“. Das neue Denken nach zwei Weltkriegen und im Atombomben-Zeitalter kann nur heißen: „Wenn du Frieden willst, bereite den Frieden vor“.
Selbst US-Präsident Biden empfiehlt den Israelis jetzt, die alten Rache-Fehler der USA im Irak und in Afghanistan nach dem 11. September 2001 nicht zu wiederholen. Soll heißen: Sowohl der Ukrainekrieg wie der Nahostkrieg lassen sich allein mit Gewalt nicht gewinnen. Wer ernsthaft und nachhaltig Frieden will, muss auch über diplomatische und politische Lösungen nachdenken und verhandeln, wie es die USA und auch einige arabische Regierungen jetzt tun. Wir müssen endlich lernen, nicht mehr Kriege zu gewinnen, sondern den Frieden.
Das Leben der über 200 israelischen Geiseln kann nicht durch brutale Gewalt gerettet werden. Das Töten israelischer Babys ist eine ebensolche Menschenrechtsverletzung wie das Töten palästinensischer Babys.
Die Bundesregierung sollte sich gerade jetzt an das grundsätzliche „Nie wieder“ erinnern und in beiden Kriegen auf das Völkerrecht und die Menschenrechte bestehen und auf Verhandlungen drängen. Deutschland muss auf die universellen Regeln drängen: gegenüber der Hamas, aber auch gegenüber dem israelischen Militär. Die Alternative ist das alte Denken, die alte Kriegs- und Rachelogik und das Recht des Stärkeren.
Im Nahostkonflikt werfen die Vereinten Nationen bereits beiden Seiten „Kriegsverbrechen“ vor. Um so wichtiger ist, dass Deutschland auch jetzt friedensfähig bleibt und nicht „kriegstüchtig“ wird. Boris Pistorius sollte sich eindeutig korrigieren. Zur Friedenstüchtigkeit gehört, dass neben der Verteidigung die Diplomatie eine zentrale Rolle für einen Waffenstillstand und einen raschen Friedensschluss spielen muss. Deutschland sollte in beiden Kriegen für eine Friedenstüchtigkeit aktiv werben, damit weder die Ukraine noch Gaza weiterhin ein Massengrab bleiben.
Die Lehre aus dem Holocaust wie aus allen Kriegen heißt: Die bedingungslose Verteidigung der Menschenrechte und Lebensrechte aller Menschen. Wenn Russland in der Ukraine den Menschen Wasser, Nahrung, Energie und Medikamente sperrt, ist das ebenso inhuman wie wenn die derzeitige israelische Regierung dasselbe mit den 2,3 Millionen Palästinensern im Gazastreifen tut. Franz Alt
Zur Ukraine sagte Bundeskanzler Scholz:
„Straßen übersät mit Leichen und notdürftig verscharrte Körper. Es ist von Frauen, Kindern und Alten die Rede, die unter den Opfern sind. Die Ermordung von Zivilisten ist ein Kriegsverbrechen. Die Täter und ihre Auftraggeber müssen zur Rechenschaft gezogen werden." (03.04.2022 Stand: 1.417 getötete Zivilisten, darunter 201 Frauen, 62 Kinder)
Zu Gaza sagt Bundeskanzler Scholz:
„Israel ist ein demokratischer Staat mit sehr humanitären Prinzipien, die ihn leiten. Und deshalb kann man sicher sein, dass die israelische Armee bei dem, was sie macht, die Regeln beachten wird, die sich aus dem Völkerrecht ergeben. Daran habe ich keinen Zweifel." (26.10.2023 Stand: 7.028 getötete Zivilisten, darunter 2.913 Kinder, 1.709 Frauen). Tarek Baé
Epoch Times Deutschland
Ein Journalist verliert seine Lehraufträge, weil er beide Seiten der Ukraine-Front besucht hat und darüber berichten will. Unvorstellbar? Patrik Baab war viele Jahre Journalist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er verliert zwei Lehraufträge an Hochschulen, da ihm „journalistische Scheinobjektivität“ vorgeworfen wird, indem er mit beiden Seiten der Front spreche. Denn damit würde er russische Propaganda unterstützen.
Börse – Intern
Welchen Einfluss hat das Weltgeschehen eigentlich auf die Kurse?
Und man stellt sich daher die Frage, welchen Einfluss die Nahost-Krise, die Geldpolitik oder alle anderen Ereignisse des laufenden Jahres eigentlich auf die Kurse hatten. Hätte sich der Nasdaq Composite auch an sein saisonales Muster gehalten, wenn das Weltgeschehen ganz anders verlaufen wäre? Ich finde, das ist eine sehr interessante Frage. Leider werden wir die Antwort darauf nie erhalten.
Bürgerinitiative für eine EU-weite Vermögensteuer
Die Forderungen nach einer europaweit erhobenen Vermögensteuer werden lauter und nehmen eine immer konkretere Gestalt an. Es sind derzeit vor allem dem sozialdemokratischen Lager zuzurechnende Stimmen (vereinzelte Ökonomen, sogenannte „Aktivisten“ und auch einige Millionäre, die ihr Vermögen allerdings in den meisten Fällen kaum erarbeitet, sondern geerbt haben), die nun eine „Europäische Bürgerinitiative“ (EBI) ins Leben gerufen haben. Ihr Ziel ist die laufende Besteuerung des Vermögens der „1%-Reichsten“. Davon wären dann auch viele Menschen betroffen, die sich auf den ersten Blick gar nicht für so „reich“ halten. Denn nach gegenwärtigem Stand wäre dies bereits bei einem Nettovermögen (also nach Abzug von Schulden) von rund 1,1 Mio. € pro Kopf gegeben ...
Mitte Juli gab die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung das Vorliegen einer Petition zur Besteuerung „großer Vermögen“ bekannt, mit deren Steueraufkommen der „ökologische und soziale Wandel“ in der EU finanziert werden soll. Es geht den Initiatoren also im Wesentlichen um Geld für verschiedene ökologische Projekte (insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten „Klimawandel“) sowie zur Umverteilung. Weil die Initiative nun praktisch alle erforderlichen rechtlichen Hürden genommen hat, ist sie zu einer Petition geworden. Jetzt müssen die Initiatoren in mindestens sieben europäischen Ländern insgesamt mehr als eine Million Unterschriften sammeln. Sollte dies gelingen, wäre die EU-Kommission verpflichtet, darauf entsprechend zu reagieren. Sie müßte dann entweder einen entsprechenden gesetzgeberischen Prozess einleiten oder begründen, warum sie dies unterlässt. Wohlhabende EU-Bürger sollten sich nach Auffassung kritischer Beobachter schon jetzt darüber im Klaren sein, daß die erforderliche Unterschriftenzahl wahrscheinlich problemlos gesammelt werden kann. Es reizt erfahrungsgemäß schließlich nicht wenige Menschen, anderen in die Tasche zu fassen, und die Unterschriftensammler arbeiten schon jetzt mit einer Internetseite, einer App, Medienkampagnen und öffentlichen Kundgebungen. Später wird der politische Druck nicht zu verkennen sein, der von einer Million oder noch mehr Unterschriften ausgehen kann. Die Initiatoren verlangen von der EU, von „sehr Wohlhabenden“ Geld zu erheben, das durch eine Neufassung der diesbezüglichen Regeln dann direkt von der EU bzw. deren ausführenden Organen verwendet werden kann. Der Einstieg in eine direkte Besteuerung der europäischen Bürger durch die EU wäre damit gegeben. Das Geld soll für einen „Umwelt- und Sozialwandel“ ausgegeben werden, wobei den Initiatoren insbesondere an einer weitreichenden Umverteilung gelegen ist.
Das Instrument der „Europäischen Bürgerinitiative“ (EBI) wurde im Jahr 2012 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Es versetzt die EU-Bürger in die Lage, die EU-Kommission zur Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen nach ihren Vorgaben aufzufordern, was im Jahr 2012 als Ausdruck einer direkten Bürgerbeteiligung gefeiert wurde. Bisher wurden gut 100 EBI initiiert, wovon immerhin 10 die erforderliche Unterschriftenzahl (eine Million aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten) erreichten. Herausgekommen ist bisher u.a. das grundsätzliche Verbot der Käfighaltung für Nutztiere, die Anerkennung eines sauberen Zugangs zu Trinkwasser als Menschenrecht sowie das Verbot von Tierversuchen für rein kosmetische Zwecke. (tb)
Thilo Sarrazin
Für Juden ist es in zahlreichen Stadtvierteln Berlins unmöglich geworden, sich öffentlich mit einer Kippa zu zeigen. Auf jeden Juden in Deutschland kommen fünfzig Muslime, und das Zahlenverhältnis verschiebt sich ständig weiter zugunsten der Letzteren.
Ist Sahra Wagenknecht rinks oder lechts?
Über die politische Einordnung von Sahra Wagenknecht und ihrem "Programm" als Links oder Rechts wird erbittert gestritten. Als sei das eine entscheidende Frage? Einige halten sie für "eine gefallene Linke auf rechten Abwegen". Für andere bleibt sie noch immer links, die Linkspartei ist der Abweichler. Sie selbst sagt:
Für mich geht es um die klassischen Themen: soziale Gerechtigkeit und Frieden. Links sein heißt für mich, zu verhindern, dass einige absahnen und andere ausgebeutet werden, und außenpolitische Konflikte nicht mit Waffen, sondern mit Diplomatie zu lösen. Das sind die linken Themen, mit denen ich mich immer identifiziert habe.
Ob man wirtschaftliche und/oder soziale Konzepte als Links, Rechts oder überhaupt einordnet, das hängt u.a. davon ab, von welchen theoretischen oder ideologischen Annahmen man selbst bei der Einordnung ausgeht. Jens Jessen hat in der ZEIT vorgeschlagen, die Unterscheidung anhand der klassischen linken Basis/Überbau-Theorie vorzunehmen. Um es mit Marx zu formulieren:
In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte notwendige von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen.
Daraus folgt, so die Interpretation im empfohlenen Artikel:
Rechtsabweichler waren im 20. Jahrhundert diejenigen Linken, die den Kontakt zur bürgerlichen Mitte suchten, indem sie marktwirtschaftliche Positionen vertraten oder den sogenannten „Überbau“ von Kultur, Geschlecht und „Race“ betonten. Linksabweichler nahmen dagegen einen orthodox-marxistischen Standpunkt ein, der in der ökonomischen „Basis“ verankert ist und Klassenfragen stellt. Deshalb, so Jessen, sei Wagenknecht, die nicht gern gendert und es mit der Willkommenskultur nicht übertreiben will, eine Linksabweichlerin, die den „Überbau“ nebensächlich findet.
Demzufolge wäre Wagenknecht keine Rechtsabweichlerin, wie man es ihr wegen der Nähe
zu einigen Positionen der AfD (z.B. bei der Flüchtlingsfrage oder der Kritik des Genderns und der sogenannten Wokeness) teilweise vorwirft. Jessen sagt dazu in der ZEIT:
Aber die Diagnose ist historisch falsch. Was man in sozialistischen Staaten, zur Zeit ihrer Blüte, oder in kommunistischen Parteien unter Rechtsabweichung verstand, war keine Nähe zum Faschismus – die Faschisten haben immer, in ihrem Elitenhass und der Vergötzung des "Volkes", bestimmte sozialistische Positionen geteilt. Rechtsabweichung hieß etwas anderes, nämlich Kompromisse mit dem Klassenfeind zu schließen oder für wünschenswert zu halten, zum Beispiel mit kapitalistischen Staaten, bürgerlichen Parteien, privatwirtschaftlichen Strukturen. Um Rechtsabweichlerin zu sein, müsste Sahra Wagenknecht heute die Nähe zu CDU oder FDP oder, früher für noch schlimmer gehalten, zu Sozialdemokraten suchen, kurz: zum Establishment.
Nach der reinen marxistischen Grundüberzeugung aller kommunistischen Parteien lassen sich gerechte Verhältnisse nur durch grundlegende Änderungen der ökonomischen Basis, sprich durch die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln erreichen. Keinesfalls hilft ein Herumdoktern am Überbau – Jessen in der ZEIT:
Wer meint, durch Sprachregelungen die Lage der Frau oder unterdrückter Minderheiten zu verbessern, durch eine Willkommenskultur den Migranten zu helfen (statt die Ausbeutung in Afrika zu beenden), der tut in diesem Sinne nichts Gutes, er pfuscht nur im Überbau herum und hilft, die wahren Machtverhältnisse zu verschleiern – er arbeitet am seinerzeit berühmten "Verblendungszusammenhang".
Ist Sahra Wagenknecht deshalb eine Linksabweichlerin, die den „Überbau“ nebensächlich findet? Moritz Rudolph, der Autor des Philomag verneint das eher. Mit den klassischen historischen Linksabweichungen habe Sahra Wagenknecht nichts am Hut:
Sie ist nicht internationalistischer als die Linkspartei, eher schwebt ihr ein „Sozialismus in einem Land“ vor, dessen Grenzen gut bewacht sind – auch nach außen: Revolutionsexport hält sie für Anmaßung, Einmischungen in fremde Angelegenheiten – in der Ukraine, in Taiwan oder im Nahen Osten – weist sie zurück. Auch eigentumspolitisch ist Wagenknecht nicht radikaler als ihre Partei. Von Umsturz und Enteignung redet sie kaum, eher von Zerschlagung der Großkonzerne und Stärkung des Mittelstands. Zum Entsetzen ihrer ehemaligen Genossen erklärt sie seit Jahren, dass eine reine Planwirtschaft nicht funktioniere und dass es ohne Markt nicht gehe. Damit gibt sie sich als Erbin Nikolai Bucharins zu erkennen, dem prominentesten Rechtsabweichler und Vordenker der Neuen Ökonomischen Politik, die in den 1920er-Jahren eine vorübergehende Liberalisierung der Sowjetwirtschaft einleitete.
Man könnte meinen, dass Wagenknecht sich nicht mehr als Marxistin sieht. Daher auch nicht mehr nach den marxistischen Annahmen zu charakterisieren ist. Sondern eher als eine
Schumpeterianerin,
die das Kapital zügeln will, indem sie innovative Unternehmer gegenüber gierigen Kapitalgebern stärkt. Nach Revolution klingt das nicht. Eher nach Linkskapitalismus. Von ihrer kommunistischen Vergangenheit hat sich Wagenknecht schon vor Jahren distanziert.
Wagenknecht will auch keine Kulturrevolution und keinen neuen Menschen.
Sie kritisiert den wachsenden Vorschriftenkatalog für korrektes Sprechen, Essen, Autofahren und Heizen. Wer, wie Trotzki, am homo sapiens arbeitet, ist ihr suspekt – die Grünen zum Beispiel, die an Bogdanows kulturrevolutionäres Erbe anschließen, das über den Umweg von 1968 in ihre Hände gelangt ist.
Und so erklärt sie: „Ludwig Erhards Anspruch, Wohlstand für alle zu schaffen, das ist für mich linke Politik“. Für Oliver Nachtwey in der FAZ ist Sahra Wagenknecht daher eine klassische Populistin:
Das Establishment ist korrupt und inkompetent, die Bevölkerung wird nicht repräsentiert. Anders als ihre Anhänger es glauben, handelt es sich aber mitnichten um einen Linkspopulismus, denn dieser setzt auf Partizipation als Antwort auf die Usurpation der Demokratie durch die Eliten. Wagenknechts Ansatz der Ressentimentbewirtschaftung gegen das linksliberale Establishment lässt sich mühelos auf neue politische Felder übertragen.
Eine wunderbar feine Ironie auch, was Nils Markwardt in der ZEIT meint. Wagenknechts wilden Mix als "Linkskonservatismus" zu bezeichnen, sei zwar nicht falsch, treffe aber vielleicht nicht den Kern.
Denn was die Marx- und Hegel-Leserin Wagenknecht mit diesem Schlagwortgewitter erzeugt, ist vielmehr ein politisches Gefühl, das auf die Aufhebung aller Gegensätze abzielt. Nun ist das zwar fast jedem Populismus eigen, weil dieser per definitionem eine Art mythologisierte Einheit des Volkes beschwört. Doch nimmt das bei Wagenknecht eine sehr spezifische Form an. Ihr politisches Projekt wirkt zumindest rhetorisch wie der Entwurf einer Art bundesdeutschen Einheitspartei, einer CDU-FDP-SPD-AfD-Linke-Grüne-Partei.
Mir scheint die ganze Diskussion um linke oder rechte Orientierung müßig. Letztendlich ist es m.E. eher egal, ob sie mehr lechts oder eher rinks ist. Sie tut, was fast alle Politiker tun. Ihr Versprechen, ihr, das Volk müsst nichts weiter machen. Wählt mich und ich löse eure Probleme. Ein Schiff wird kommen und den Wohlstand bringen. Mehr Geld für alle und alles. Das Ende aller Widersprüche. Wer's glaubt.
Finanzbrief
Gelebte Vereinfachung durch Digitalisierung...
... demonstriert das Hessische Finanzgericht bei der Beurteilung eines Kindergeldantrags, den ein Rechtsanwalt bei seiner Familienkasse stellte. Sein Pech war, dass er den Antrag mittels seines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) übermittelte, das Anwälte seit letztem Jahr nutzen müssen, um mit Gerichten elektronisch zu kommunizieren. Der Vorteil daran ist, dass es eine qualifizierte elektronische Signatur verschickt, die den Absender eindeutig identifiziert.
* Den Antrag per elektronischer Anwaltspost lehnte die Familienkasse dennoch ab. Der Anwalt habe sich nicht an die vom Gesetz vorgesehene Form des § 67 Absatz 1 Einkommensteuergesetz gehalten, wonach ein Antrag entweder schriftlich zu stellen sei oder elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Das elektronische Anwaltspostfach sei dafür ungeeignet. Der Anwalt versuchte seinen per angehängter PDF-Datei übermittelten Antrag an die Familienkasse als “schriftlich” darzustellen, auf dem die Unterschrift durch die elektronische Signatur seines Anwaltspostfachs ersetzt sei.
Die hessischen Richter (Az.: 9 K 39/23) winkten ab. Der Antrag geht ins Leere. Die Datensätze und zugelassenen Schnittstellen zur elektronischen Übermittlung seien verwaltungsseitig definiert. Über die beA-Schnittstelle sei ein solcher Antrag nicht möglich. Auch könne die Übermittlung des Antragsformulars im PDF-Format (mit elektronischer Signatur) dem Schriftformerfordernis (Unterschrift) nicht genügen. Eine PDF-Datei sei nämlich weder Schriftstück noch Telefax oder Computerfax, sondern nun mal ein nicht nach amtlicher Schnittstelle übermitteltes elektronisches Dokument.
* Die elektronische Antragstellung, so regle es das Gesetz, sei nur möglich bei Übermittlung nach amtlich vorgegebener Schnittstelle. Nur diese ermögliche den Familienkassen, den Kindergeldantrag beschleunigt und vereinfacht zu bearbeiten, was wiederum vermeidbaren Verwaltungsaufwand verhindere. Immerhin: das Hessische Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen (Az.: III R 15/23). Fachleute fürchten, dass auch der Bundesfinanzhof im formalrechtlichen Sinne entscheiden dürfte. Der Deutsche Michel stellt fest, dass die Heilsversprechen der Politik zur Digitalisierung in der Praxis auch daran scheitern können, dass jede Verwaltungsuntersparte ihr eigenes Süppchen kocht und dabei weder von der Politik noch von der Verwaltung Brücken für die Bürger vorgesehen zu sein scheinen.
Jusletter
Der Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen
Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will.
cash
Die Aufwertung des Schweizer Frankens in diesem Jahr hat viele Ökonomen und Schweizer Unternehmen aufgeschreckt und verunsichert.
Die Aufwertung des Schweizer Frankens, welche in den letzten Monaten zu beobachten war, hat sich in den letzten Tagen leicht ins Gegenteil gedreht. Zuletzt erreichte der Euro gegen den Franken einen Stand von bis 0,9646. Das ist mehr als zwei Rappen Differenz zum Rekordhoch von 0,9434 vor drei Wochen. Auch gegen den US-Dollar notiert die Schweizer Währung derzeit mit knapp 0,90 schwächer als Mitte Oktober.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass Schweizer Währung in diesem Jahr wieder einmal die beste Performance unter den grössten Währungen weltweit hat: Gegen den Euro ist der Franken 3 Prozent gestiegen, 2 Prozent sind es zum US-Dollar. Die SNB hat mit dem Verkauf von ausländischen Devisen den Franken in diesem Jahr stark gemacht. Das Ziel ist dabei, die Inflation in der Schweiz tief zu halten. Das ist den Währungshütern gelungen, die Teuerung verharrte in der Schweiz im Oktober bei 1,7 Prozent. Als einige der wenigen Zentralbanken der Welt hat die SNB die Teuerung wieder unter die selbst definierte Zielmarke gebracht. Daniel Hügli
Die dreisten Tricks beim Fahrzeugleasing
Von wegen »Ende gut, alles gut«. Beim Autoleasing kommt das dicke Ende meist erst bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Dann werden die Kunden mit horrenden Nachzahlungen zur Kasse gebeten. Branchenkenner vermuten dahinter ein Geschäftsmodell: Um Kunden anzulocken, werden die monatlichen Leasingraten niedrig gehalten. Am Ende wird dann abgezockt.
Wie wird eigentlich der Verkaufspreis für ein Auto kalkuliert? Darüber hüllen sich Hersteller und Autohäuser in Schweigen, es gibt allenfalls Schätzungen von Branchenexperten. Das Institut für Automobilwirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen beziffert die Kosten des Herstellers auf durchschnittlich 78 Prozent (Material- und Personalkosten, Abschreibungen, Entwicklung usw.). Es folgt die Händlermarge mit im Mittel 16,5 Prozent des Listenpreises. Der Gewinn des Herstellers pro verkauftem Auto liegt bei durchschnittlich 5,5 Prozent, bei teuren Nobelkarossen bis zu 12 Prozent.
Auf jeden Fall muss der Käufer tief in die Tasche greifen, wenn er sich einen neuen fahrbaren Untersatz gönnen möchte. Denn da die Branche natürlich weiß, dass viele Deutsche für ein statusförderndes Auto ihr letztes Hemd geben, sind die Fahrzeuge entsprechend teuer. So kann es nicht überraschen, dass nur noch die wenigsten Neuwagen per Barkauf erworben werden. Die weitaus meisten Autos werdenfinanziert, oder aber man schließt ein Auto-Abo oder einen Leasingvertrag ab.
So profitieren die Leasingbanken
Fahrzeugleasing hat zunächst einmal unübersehbare Vorteile: Der Kunde (Leasingnehmer) hat ein neues Fahrzeug und schont sein Budget. Statt das Geld dem Autohaus zu überweisen, kann er es anlegen und auf eine entsprechende Rendite hoffen. Oft gilt während der gesamten Leasingdauer (2 oder 3 Jahre) auch die Gewährleistung des Herstellers, sodass man keine teuren Reparaturen befürchten muss. Besonders attraktiv ist Fahrzeugleasing für Selbstständige, denn diese können die monatlichen Leasingraten in vollem Umfang absetzen.
Geschäftspartner des Leasingnehmers ist nicht primär das Autohaus, das lediglich als Abwickler fungiert, sondern die Leasinggesellschaft, in der Regel eine Bank. Sie erwirbt das Fahrzeug, wird also dessen Eigentümer. Der Leasingnehmer ist für die vertraglich vereinbarte Dauer des Leasingvertrags der Besitzer, der das Auto nutzen darf und dafür an die Leasinggesellschaft eine monatliche Leasingrate zahlt. Oft ist auch noch eine Anzahlung fällig. Die Leasinggesellschaft profitiert mithin von der Leasingrate und der steuerlichen Abschreibung auf das Fahrzeug.
Geschäftsmodell »Abzocke«
So weit, so gut. Kann ja eigentlich nichts schiefgehen, dachte sich auch Markus K. aus Konstanz und leaste ein Auto der gehobenen Mittelklasse. Monat für Monat buchte die Leasinggesellschaft eine Rate in Höhe von 399 Euro vom Konto des Kunden ab. Markus K. ist ein gewissenhafter und pflichtbewusster Mensch, der sein Auto hegt und pflegt. Da er aus gesundheitlichen Gründen in den vergangenen Monaten kaum noch mit dem Auto unterwegs war, blieb er mit etwas mehr als 20000 gefahrenen Kilometern deutlich unter dem vertraglich vereinbarten Limit von 30000 Kilometern. Und so freute sich Markus K. am Ende der 3-jährigen Vertragslaufzeit auf eine Rückerstattung von ein paar hundert Euro. Stattdessen erhielt er 4 Wochen nach Rückgabe des Fahrzeugs die Kopie eines Gutachtens,
in dem zahlreiche angebliche Mängel aufgelistet waren. In erster Linie handelte es sich um Lackschäden, also zum Beispiel Kratzer, sowie um Dellen. Alles in allem resultierte nach Meinung des Gutachters daraus ein Minderwert von über 3000 Euro, der kurz darauf von Markus K.s Girokonto abgebucht wurde. Der Kunde war außer sich, hatte er das Fahrzeug doch sehr pfleglich behandelt und vor der Rückgabe auf Lackschäden oder ähnliche wertmindernde Faktoren untersucht. Nach seiner festen Überzeugung war alles in Ordnung.
Kein Einzelfall, sagt ein Düsseldorfer Fachanwalt. Sowohl die Leasingunternehmen als auch viele Autovermieter hätten ein neues Geschäftsmodell entwickelt, um die Kunden abzuzocken. Bei Rückgabe des Autos würden angebliche Mängel aufgelistet und die Kunden dreist zur Kasse gebeten. »Ich wage einmal zu behaupten, dass viele Kunden den Leasingvertrag nicht unterschrieben hätten, wäre ihnen bewusst gewesen, was am Ende der Laufzeit da auf sie zukommen könnte«, sagt der Jurist. Die Gutachten seien in vielen Fällen nicht objektiv, vielmehr arbeiteten Gutachter und Leasingunternehmen zusammen, ohne dass dies publik würde.
Auto muss nicht im Neuzustand sein
»Von wegen Rundum-Sorglos-Paket: Bei der Rückgabe des Leasingautos kann es teuer werden. Oft werden Kosten für Schäden oder Mehrkilometer verlangt«, warnt der ADAC. Doch sind solche Mehrkosten überhaupt zulässig? Und falls ja, in welcher Höhe? Grundsätzlich gilt: Das Leasingauto muss bei der Rückgabe nicht im Neuzustand sein. Es reicht, wenn es in einem dem Alter und der Laufzeit entsprechenden Gebrauchszustand ist. Aber: »Händler und Gutachter versuchen oft, jeden Kratzer, jeden Steinschlag oder die kleinste Delle in Rechnung zu stellen. Nach der Rechtsprechung sind normale Benutzungsspuren aber keine übermäßige Abnutzung«, so der ADAC.
Der Leasingnehmer muss nur bei übermäßiger Abnutzung des Autos zahlen. Allerdings gibt es hierfür keine allgemein verbindlichen Kriterien. Gutachter und Gerichte können zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Wichtig zu wissen: Den Nachweis, ob Schäden am Fahrzeug auf eine normale Nutzung oder übermäßigen Verschleiß zurückzuführen sind, muss der Leasinggeber erbringen. Zwar urteilen die Gerichte in der Tendenz meist zugunsten des Leasingnehmers, darauf verlassen kann man sich jedoch nicht. Es bleibt in jedem Fall ein Prozessrisiko. Und weil die Leasingbanken wissen, dass die meisten Kunden dieses Risiko scheuen, stellen sich viele bei außergerichtlichen Einigungsversuchen stur und
weigern sich hartnäckig, dem Kunden entgegenzukommen. Auch Markus K. hat nach einer wochenlangen Auseinandersetzung mit der Leasingbank resigniert und den geforderten Betrag zähneknirschend akzeptiert.
Zustand des Fahrzeugs dokumentieren
Wer sich vor solchem Ärger schützen möchte, sollte folgende Tipps beachten: Zunächst gilt es, vor der Rückgabe das Fahrzeug gründlich innen und außen zu reinigen. Danach empfiehlt es sich, das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe ebenfalls sowohl von innen als auch von außen zu fotografieren. Fallen Schäden auf, sollten diese besonders genau dokumentiert werden. Eventuell kann es sich bei im Vorfeld der Rückgabe festgestellten Mängeln lohnen, das Fahrzeug zur Aufbereitung in eine Fachwerkstatt zu geben und anschließend ein eigenes Wertgutachten erstellen zu lassen.
Bei der Übergabe sollte ein unabhängiger Zeuge (also kein Familienangehöriger) dabei sein. Der Leasingnehmer hat das Recht, bei der Begutachtung seines ehemaligen Fahrzeugs anwesend zu sein; diesen Wunsch muss er klar und deutlich gegenüber dem Autohaus kommunizieren. Wer die Absicht hat, bei demselben Autohändler ein neues Fahrzeug zu leasen, sollte seine Verhandlungsposition nutzen und eine schriftliche Zusicherung verlangen, dass für das zurückgegebene Leasingfahrzeug keine Nachforderungen anfallen. Flattert dann doch eine hohe Endabrechnung ins Haus, so muss diese zunächst kritisch unter die Lupe genommen werden. Wichtig zu wissen: Der sogenannte Minderwert des Autos entspricht nicht generell der Summe der Reparaturkosten. Außerdem steht dem Leasinggeber keine Mehrwertsteuer auf den Minderwert zu. Die Mandatierung eines Anwalts kann sinnvoll sein, wenn die Nachforderungen des Leasinggebers sehr hoch sind (also zum Beispiel nicht nur ein paar hundert Euro ausmachen) und der Leasingnehmer eine Rechtsschutzversicherung unterhält (zuvor anfragen, ob auch Streitfälle im Zusammenhang mit Autoleasing gedeckt sind).
Markus K. zog übrigens ganz andere Konsequenzen: Die gesparten Leasingraten investiert er in eine BahnCard 100, und für den Nahverkehr hat sich der 65-Jährige ein Elektrofahrrad gegönnt. »Man lässt sich nur einmal im Leben den Hals abschneiden«, kommentiert er sarkastisch seine Entscheidung.
Der Deutsche Unternehmerbrief
Insolvenzen: Die Einschläge kommen näher!
Lt. den Bundesstatistikern mussten im September 2023 im Vergleich mit dem Vorjahresmonat 19,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen registriert werden. Im August waren es 'erst' +13,8 %. Zu beachten dabei: Diese Anträge gehen nicht vor der ersten Entscheidung eines Insolvenzgerichts in die Statistik ein; der tatsächliche Zeitpunkt des Antrags liegt meist 3 Monate zuvor. Im Juli 2023 standen daher auch 37,4 % mehr Firmen-Pleiten fest als im Juli 2022. Die Forderungen der Gläubiger summierten sich auf ca. 3,1 Mrd. €, nach 0,8 Mrd. € im Vorjahresmonat. Noch aber sprechen Insolvenzverwalter davon, dass 2023 keine Pleitewelle über Deutschland rollen wird. Annerose Winkler
BZ Berner Zeitung
Aussterben der Schlachthöfe. Ausgerechnet im Agrarkanton Bern gibt es seit diesem Jahr kein grosses Schlachthaus mehr. Das führt zu längeren Transportwegen und zu immer weniger Betrieben.
Es gibt Menschen, die Geld haben, und Menschen, die reich sind. Coco Chanel
Wir müssen in der Lage sein, einen Verteidigungskrieg zu führen. Boris Pistorius
Wenn wir die Regierung durch die Mafia ersetzen, hätten wir halb so viel Korruption und doppelt so viel Spaß! Klaus Kinski
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