Unverheiratete Paare müssen selbst sicherstellen, dass sie im Todesfall Hinterbliebenenleistungen erhalten.

Nicht alle Vorsorgewerke gewähren Leistungen. Die AHV zahlt keine Hinterbliebenenrenten für Konkubinatspartner.
Besuchsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag helfen, damit sich Partner bei Krankheit oder Unfall uneingeschränkt zur Seite stehen können.
Um dem Konkubinatspartner etwas zu vererben, benötigt es ein Testament oder einen Erbvertrag. (Quelle: RAIFFEISEN).
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