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Polizei darf Smartphones „auslesen“

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In einem aktuellen Beschluss hat der BGH (Beschluss vom 13.3.2025 – 2 StR 232/24) das zwangsweise Entsperren eines Smartphones mittels Fingerabdruck durch die Polizei während einer Durchsuchung als rechtmäßig angesehen. Konkret musste der Beschuldigte auf Anordnung der Polizei, d.h. gegen seinen Willen, während der Durchsuchung seinen Zeigefinger auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen. Die Polizei versprach sich hierdurch Zugang zu den Daten des Beschuldigten. (Autor: Dr. Stefan Lehner), Quelle: Rödl & Partner, Gut zu wissen-Newsletter.

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