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Gestaltung mit der Familienheimschaukel


Befindet sich eine gemeinsam als Hauptwohnsitz genutzte Immobilie ganz oder teilweise im Eigentum eines Ehegatten, so kann er oder sie dieses an seinen Partner/in schenkungssteuerfrei übertragen, ohne Anrechnung auf den Freibetrag für sonstige Schenkungen. Unbeachtlich ist zudem, welchen Wert die Immobilie hat. Kauft der schenkende Ehegatte die Immobilie anschließend zum Verkehrswert zurück, gelangt der Ehepartner steuerfrei in den Besitz des entsprechenden Geldbetrages.


Ausführlich und mit einem konkreten Beispiel wurde dieses Modell in einem früheren Beitrag geschildert, den Sie hier finden:



(Autor: Martin  Kassebohm), Quelle: buse.de.

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