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 Freispruch.

Der Gründer der Querdenken-Bewegung und Kopp-Autor (Digitale Freiheit), Michael Ballweg, wurde nach einem teuren und die Steuerzahler belastenden Mammutprozess vom Oberlandesgericht Stuttgart in den wirklich relevanten Punkten freigesprochen. Am Ende blieb nur eine steuerliche Petitesse. Als einziges deutschsprachiges Mainstream-Medium kommentierte einmal mehr die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) den Vorgang angemessen: »Nun muss sich […] das Landgericht Stuttgart kritische Fragen gefallen lassen. Die Chancen stehen gut, dass Ballwegs Untersuchungshaft als unrechtmäßig eingestuft wird – dann kann er auf finanzielle Entschädigung klagen. Deutlich schwerer wiegt indes sein (Ballwegs) Verdacht, der Belastungseifer sei politisch motiviert […]. Der Verdacht, die Vorwürfe gegen Ballweg seien politisch motiviert, hat dem Ruf des Rechtsstaats in Deutschland […] geschadet.« Quelle: Notizbuch.


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Hans-Peter Holbach

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