ÖSTERREICH: Neue Grunderwerbsteuer ab Juli 2025
- Holbach News

- 18. Aug.
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Mit 1. Juli 2025 traten wesentliche Änderungen im Bereich der Grunderwerbsteuer in Kraft. Diese betreffen unter anderem Personengesellschaften, die eine Liegenschaft im Betriebsvermögen halten und bei denen es zu einem Wechsel im Gesellschafterbestand kommt.

Eine Apotheke mit einer Liegenschaft im Anlagevermögen wird als OG geführt, wobei zwei Gesellschafter:innen jeweils 50 % halten. Im Zuge einer geplanten Übergabe an die nächste Generation sollen ab Juli 2025 die Anteile schrittweise auf die Kinder übertragen werden. Erfolgt dieser Übergang innerhalb von sieben Jahren und überschreitet die Summe der übertragenen Anteile 75 %, so fällt Grunderwerbsteuer für die Liegenschaft (Grundstück und Gebäude) an – selbst wenn die Übertragung in mehreren Etappen erfolgt. Ebenso kann es zur Steuerpflicht kommen, wenn mehr als 75 % in der Hand einer Person vereinigt werden.
Bei der Planung von Apothekenübertragungen ist die Grunderwerbsteuer nur ein Aspekt von vielen, der allerdings durchaus relevante Belastungen verursachen kann. Auch hier empfiehlt sich die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater/Ihrer Steuerberaterin. (Autorin: Mag. Anita Witzler), Quelle: Österreichische Apotheker-Zeitung.



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