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Trump-Cards

Um als Ausländer in den USA dauerhaft leben und arbeiten zu dürfen, galt bisher die sogenannte „Green Card“ als das probateste Mittel hierzu. Doch diese Karte war (und ist) strikt begrenzt und deshalb heiß begehrt. Um sie zu erlangen, braucht es im Regelfall Glück – ganz besonders gilt dies für diejenige nochmals eng begrenzte Kartenzahl, die per Losverfahren an die entsprechenden Bewerber verteilt wird. Doch nun wird es die „Trump-Card“ geben, wahlweise in einer Gold- oder Platinausführung. Mit der Gold-Card können sich vermögende Ausländer für eine Million US-Dollar (umgerechnet rd. 850’000 €) ab sofort ein grundsätzlich unbefristetes Aufenthaltsrecht in den USA kaufen. Weil damit auch eine Arbeitserlaubnis einhergehen wird, spricht die US-Führung hier offiziell von einem Programm zur Gewinnung gut qualifizierter Arbeitskräfte für die USA. Parallel dazu wird an der Einführung einer Platinkarte gearbeitet, die sich primär an hochvermögende Interessenten richtet. Gegen eine Einmalzahlung von fünf Mio. Dollar dürfen sich die Karteninhaber dann jedes Jahr für maximal 270 Tage in den USA aufhalten, ohne daß sie dort Steuern auf ihr außerhalb der USA erzieltes Einkommen entrichten müssen. Zum Kartenumfang insbesondere der Gold-Karten gehört auch die Aussicht, bei „guter Führung“ nach einigen Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Während mit den „Trump-Karten“ nun qualifizierte Arbeitskräfte und vermögende Personen für die USA interessiert werden sollen, war es im Herbst ebenfalls die Trump-Regierung, welche hierzu bereits bestehende Visa-Regeln einzuschränken ankündigte. Hier ging es insbesondere um das von US-Arbeitgebern gerne genutzte H-1B-Visum, das für wenige Tausend Dollar Bearbeitungsgebühr die Möglichkeit bot, qualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu holen. Das Visum soll es auch weiterhin geben – aber nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100’000 Dollar. Nicht wenige Kritiker werfen deshalb der gegenwärtigen US-Führung vor, mit den neuen Regeln die Tür zu den USA primär für wohlhabende Bewerber geöffnet zu haben, während sie für die eigentlichen Fachkräfte eher ein Stück weit geschlossen wurde. (Autor: Thomas Brügmann), Quelle: Vertrauliche Mitteilungen.

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