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Zollfreilager – nichts für Kleinanleger

Wer größere Mengen an Platinbarren oder -münzen umsatzsteuerfrei erwerben möchte, kann seine Schätze auch in einem Zollfreilager aufbewahren lassen. Das gilt natürlich auch für größere Silberbestände oder andere Edelmetalle. Allerdings hat der Anleger dann keinen unmittelbaren Zugriff auf seine Barren oder Münzen, außerdem werden jährliche Gebühren zwischen 0,72 und 1,5 Prozent der eingelagerten Werte fällig. Manche Anbieter schreiben auch Mindestwerte vor, die sich oft schon mal im sechsstelligen Bereich bewegen können. Mit anderen Worten: Für Kleinanleger, die zum Beispiel 5 Platinmünzen kaufen, lohnt sich ein Zollfreilager nicht. In diesem Fall sind ausreichend versicherte Wertschließfächer von Banken oder von bankenunabhängigen Anbietern vorzuziehen. (Autor: Michael Brückner), Quelle: KOPP exklusiv.

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