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Wo Cash nicht fesch ist.




In wenigen Wochen beginnt die Feriensaison. Urlauber sollten bedenken, dass in vielen Staaten Europas bereits Barzahlungshöchstgrenzen bestehen. Diese sind zum Teil so niedrig angesetzt, dass man bei einem 2-oder 3-wöchigen Aufenthalt nicht einmal seine Hotelrechnung in bar begleichen kann. Das betrifft folgende Staaten: Frankreich (Barzahlungsobergrenze 1000 Euro), Griechenland (500 Euro), Portugal (1000 Euro), Spanien (1000 Euro) und Dänemark (20000 DKK, rund 2700 Euro).


In anderen Ländern gelten deutlich höhere Obergrenzen, zum Beispiel in Italien (5000 Euro) und auf Malta (10000 Euro). In Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Kroatien, Ungarn und auf Zypern gibt es noch keine gesetzlich festgelegten Obergrenzen. Ab Sommer 2027 wird aber in der gesamten EU eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10 000 Euro für gewerbliche Transaktionen eingeführt.


Diese Regelung betrifft nicht private Transaktionen zwischen zwei Personen, sofern keine von beiden gewerblich mit dem Verkaufsobjekt handelt. Beim Überschreiten der EU-Außengrenzen mit Bargeldbeträgen von 10000 Euro oder mehr besteht eine Anmeldepflicht bei den Zollbehörden. Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Vorschriften für das Mitführen von Bargeld bei Reisen zwischen Mitgliedstaaten; daher sollten sich Reisende vorab bei den jeweiligen nationalen Behörden informieren. Die genannten Beträge geben den Stand von Januar 2025 wieder. Quelle: Notizbuch.

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Hans-Peter Holbach

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