top of page

Wiedererhebung einer Vermögenssteuer

In Deutschland wird infolge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils seit dem Jahr 1997 keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Die höchsten Richter bemängelten nicht die Erhebung an sich, sondern einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil bis dahin z.B. Immobilien mit einem viel geringeren Wertansatz in die Steuerberechnung eingingen als z.B. Aktien oder Anleihen. Die Linke und Teile der SPD streben nun eine Wiedererhebung der Vermögenssteuer, allerdings mit deutlich veränderten Freibeträgen, an.


Nach den Plänen der Linken soll es einen personenbezogenen Freibetrag von einer Million € geben und zusätzlich 5 Mio. € für Betriebsvermögen. Wird mehr vererbt bzw. verschenkt, soll ein progressiver Steuertarif zur Anwendung kommen, beginnend mit einem Steuersatz von 1 %. Nach einer ersten Berechnung durch die Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) würde die „neue“ Vermögenssteuer bei dieser Erhebungsart zu einem Jahresaufkommen von knapp 150 Mrd. € führen – bei allerdings hohem Erhebungsaufwand (Anm. der Red.). Auch die DIW-Fachleute sehen „beträchtliche wirtschaftliche Risiken“: Manche Vermögenssteuerpflichtige dürften das Land verlassen, andere würden Ihr Vermögen – natürlich unter Beachtung der sich dann evtl. ergebenden Schenkungssteuer – auf möglichst viele Familienangehörige verteilen.


Um solche und andere Ausweichreaktionen zu vermeiden, so die Wissenschaftler, sollte eine neue Vermögenssteuererhebung idealerweise international abgestimmt werden. Und auch die vorgesehenen Freibeträge seien viel zu gering, heißt es. Stiegen diese auf 10 Mio. € pro Kopf, könnten jährlich noch immer 125 Mrd. € kassiert werden. Und selbst bei einem Freibetrag von 20 Mio. € kämen noch immer 110 Mrd. € jährlich zusammen.


Weil das Vermögenssteueraufkommen nicht dem Bund, sondern den Ländern zusteht, fiel es der Union und der FDP bisher auf Bundesebene leicht, sich gegen eine Wiedererhebung auszusprechen. Doch inzwischen ist auch auf Landes- und Gemeindeebene die finanzielle Not so groß geworden, daß – natürlich auch mangels Sparwillen – auf allen Ebenen händeringend nach zusätzlichen Einnahmequellen gesucht wird. Die SPD könnte für eine Reform und Wiedererhebung offen sein, weil sie schon im letzten Bundestagswahlkampf eine Steuererhebung auf „sehr große Vermögen“ nicht mehr ausschließen wollte. Die Union lehnte dies damals ab, weil von einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer „eine Gefahr für unseren Wirtschaftsstandort“ ausginge.


Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, wobei man nicht vergessen sollte, daß letztlich Politiker jeder Couleur an zusätzlichen Staatseinnahmen auch für Länder und Gemeinden allein schon deshalb brennend interessiert sind um nicht eingestehen zu müssen, daß Deutschland gar kein Einnahme- sondern ein massives Ausgabeproblem hat. Eine Wiedererhebung der Vermögenssteuer „nur“ bei mehrfachen Millionären würde dem altbekannten Ziel der meisten Politiker, die lebendige Gans so zu rupfen, daß sie diese Prozedur übersteht und möglichst wenig schreit, schließlich recht nahe kommen. Quelle: Vertraulichen Mitteilungen, Autor Thomas Brügmann

Kommentare


© 2026  

Alle Rechte vorbehalten

Hans-Peter Holbach

Auch für meine private Webseite gilt ebenfalls die AGB und Datenschutzerklärung dieser Webseite

bottom of page