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Mutterschutz bei Fehlgeburten tritt in Kraft


Frauen haben jetzt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz bei einer Fehlgeburt. Der Bundestag hatte eine entsprechende Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen, die nun in Kraft getreten ist. Damit sollen betroffene Frauen mehr Schutz und Unterstützung erhalten. Quelle: DEUTSCHLANDFUNK.

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