EU-Bürokratie beschließt weiteren Großangriff auf die Meinungsfreiheit
- Holbach News

- 8. Okt.
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Am 8. August 2025 trat nach entsprechender Verordnung des EU-Kommissariats das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EU-Verordnung 2024/1083) zur Umsetzung in nationales Recht in Kraft. Dieses soll vorgeblich zwar dem Schutz der Freiheit und dem Pluralismus der Medien dienen, ist tatsächlich aber eine gleichzeitige Ermächtigung, unliebsame Meinungen zu unterdrücken und Journalisten aus dem Verkehr zu ziehen. So erlaubt das neue Gesetz sogar die Verhaftung von Journalisten, wenn dieser Zwangsakt angeblich im überwiegenden Interesse des Allgemeinwohls liegen sollte.

Was aber das Allgemeinwohl ist, wird weder abschließend definiert noch gibt es eine unabhängige Überprüfung bzw. einen Rechtsweg gegen derartiges Vorgehen. Die EU-Kommission versucht sich dadurch „aus der Affäre“ zu ziehen, daß die Ausgestaltung dieses Gesetzes schließlich in der Verantwortung der Nationalstaaten liegt. Wenn in den Nationalstaaten die Grundrechtecharta hinter politischen Interessen zurückstehen muß, eine echte Trennung zwischen den Gewalten (Exekutive und Judikative) wegen weisungsgebundener Staatsanwaltschaften nicht besteht und in den nationalen Gesetzen das „überwiegende Allgemeinwohl“ nicht abschließend definiert wurde, könnten willkürliche Ermessensspielräume bestehen und politisch motivierte Verhaftungen erfolgen. Auch für Deutschland wäre damit endgültig die Gefahr eines willkürlichen Vorgehens gegen Journalisten denkbar.
Die deutsche EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat hiermit eines ihrer wesentlichen Versprechen, die sie beim WEF-Treffen 2024 in Davos abgegeben hatte, nämlich die Deutungshoheit bei der öffentlichen Willensbildung wieder zurückzugewinnen und dazu die unabhängigen Medien zu bekämpfen, zumindest teilweise erfüllt. Sie gab seinerzeit die unabhängigen Medien (wie z.B. die „Vertraulichen Mitteilungen“) und den dadurch noch unkontrollierten Informationsfluss als Hauptgefahr für den politischen Machterhalt sowie die Durchsetzung der zum Teil gegen die Bürger gerichteten Agenden –
z.B. aus dem World Economic Forum oder der EU-Bürokratie – an. Nun besteht die Gefahr, daß Journalisten und Meinungen durch willkürliches Vorgehen schon dann unterdrückt werden könnten, wenn deren grundsätzlich gestattete Kritik an Politik und Regierung dem bestehenden Machtapparat nicht passt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß bislang vor allem die sogenannten „Qualitätsmedien“ und „Faktenchecker“ durch Verbreitung von Falschinformationen aufgefallen sind und vereinzelt sogar gerichtlich verurteilt wurden. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang auch, daß manche der gewissermaßen staatlich akzeptierten „Faktenchecker“ nicht nur aus zentralen Funktionären der sogenannten Qualitätsmedien und der Politik bestehen (und damit überwiegend von staatlichen Transferleistungen wie z.B. Förderprogrammen oder anderweitigen Zuwendungen abhängig sind), sondern daß bei ihnen bislang keine Meinungsvielfalt erkennbar ist. Insbesondere das nach wie vor von der Bundesregierung finanzierte Portal „Correctiv“ ist durch Verbreitung von in die Linie passenden Falschinformationen aufgefallen. Wenn „Correctiv & Co.“ zukünftig nun dazu dienen sollten, kritische Journalisten und andere, die „staatliche Falschinformationen“ entlarven, mit Hilfe der Exekutive aus dem Verkehr zu ziehen, würde dies an die dunkelsten Zeiten der nicht nur deutschen Geschichte erinnern.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, daß selbst eine dazu befragte Künstliche Intelligenz (Perplexity) zunächst eine Willkürmöglichkeit zur Verhaftung von Journalisten ablehnte. Nach einem Hinweis auf die fehlende Definition der sogenannten Ausnahmetatbestände sowie der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft vom jeweiligen Ministerium hat selbst die KI dann die Möglichkeit einer willkürlichen Nutzung dieser EU-Vorgabe eingeräumt. In Deutschland kommt hinzu, daß insbesondere mit der von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingeläuteten Verfolgung von Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ diese Verhaftungsmöglichkeit durch den Staat einen ganz besonderen Beigeschmack erhält. Autor: Dr. Eike Hamer, Quelle: Vertrauliche Mitteilungen



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