Buwog-Prozess: Karl-Heinz Grasser
- Hans-Peter Holbach
- 16. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (vormals FPÖ, später ÖVP-nahe) wurde im Prozess um die von Korruption begleitete Buwog-Privatisierung wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt. Montagmittag traf er in der Haftanstalt Innsbruck ein, um seine Strafe zu verbüßen.

Grasser sitzt nun wegen Untreue und Geschenkannahme hinter Gittern. Er hat laut OGH einen Schaden von knapp zehn Millionen Euro verursacht. So hoch waren in etwa Provisionen, die im Rahmen des Verkaufs von Bundeswohnbaugesellschaften (darunter die Buwog, die Namensgeberin des Prozesses) und auch bei Einmietung von Dienststellen der Finanz in den Linzer Terminal Tower geflossen waren. Der Ex-Minister hat zwar gemäß dem OGH-Spruch nur einen Teil der Provisionen kassiert, dennoch wird ihm die gesamte Schadenssumme zugerechnet, da er laut Urteil in Kenntnis des gemeinsamen Tatplans gewesen ist. Grasser selbst hatte bis zuletzt erklärt, er sei schuldlos. Und er kündigte einen Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Ob der EGMR eine (weitere) Grundrechtsverletzung erblickt, bleibt abzuwarten. An der Verbüßung der Strafe ändert dies aber vorerst nichts. (Autor: Manfred Seeh), Quelle: Die Presse.
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