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Abzocke bei Autovermietungen


In den letzten Monaten beschwerten sich mehrere Kunden über fragwürdige Schadenforderungen durch Autovermietungshäuser von der Muttergesellschaft Enterprise Holdings Inc. am Flughafen Zürich. Trotz ordnungsgemässer Fahrzeugrückgabe, ohne sichtbare Schäden, erhielten einige Kunden Wochen später unerwartete Rechnungen über Beschädigungen, welche der Kunde angeblich verursacht haben soll. Besonders betroffen scheinen ausländische Kunden zu sein, die erst nach der Rückkehr in ihr Heimatland davon erfahren. Die angeblichen Reparaturkosten werden dann mit der Kaution verrechnet. Zusätzlich wird von der angegebenen Kreditkarte ohne Rückfrage ein weiterer Betrag abgebucht.


Unsere Tipps an Konsumentinnen und Konsumenten, damit sie ohne zusätzlichen Kosten ein Auto mieten können:


  1. Teilweise lohnt es sich, eine Versicherung bei der Autovermietung abzuschliessen, welche Schadensfälle komplett abdeckt (Vollkasko).

  2. Prüfen Sie das Fahrzeug vor der Annahme gründlich auf Kratzer, Dellen oder Steinschläge. Entdecken Sie solche Vorschäden und sind diese nicht im Protokoll aufgeführt, verlangen Sie dies umgehend. Am besten machen Sie von der Schadensstelle noch ein Foto.

  3. Ebenso bei der Rückgabe: prüfen Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter das Auto genau durch. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Zustandes des Fahrzeuges mit der Unterschrift des Mitarbeiters. Auch hier sollten Sie Fotos machen. Diese können später als Beweismittel Gold wert sein!

  4. Wird Ihnen ein Schaden angehängt, welchen Sie nicht verursacht haben, raten wir Ihnen, ein ChargeBack bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter zu beantragen. Hierfür lohnt es sich, den Sachverhalt inkl. Fotos und Dokumenten genaustens zu schildern. Im besten Fall wird ihnen der abgebuchte Betrag zurückerstattet.

  5. Ausserdem ist es sinnvoll, die Kreditkarte nach den Auslandsferien für Abbuchungen aus dem infragestehenden Land zu sperren. So kann man verhindern, dass solch ungerechtfertigten Abbuchungen überhaupt vorgenommen werden können.


(Autorin: Jelena Knoll), Quelle: Schweizerische Konsumentenforum.

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