Nicht immer löst die Abgeltungsteuer alle Probleme

Eigentlich führt Ihre Depot-Bank die Steuern, die auf Wertpapiergewinne anfallen, automatisch ans Finanzamt ab. Deshalb ist die Abgabe der Anlage KAP meist entbehrlich: Sie zahlen die Steuern auch, ohne Ihre Wertpapier-Gewinne eigens deklarieren zu müssen. Allzu sorglos sollten Sie sich aber nicht darauf verlassen, dass das System zu Ihrem Vorteil funktioniert. Die Abgabe empfiehlt sich, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
Wenn Ihre Depot-Bank die Steuern nicht automatisch abführt. Das ist beispielsweise der Fall bei ausländischen Instituten wie Lynx Broker oder Interactive Brokers. Dann sind Sie sogar verpflichtet, Ihre Kapitaleinkünfte via Anlage KAP zu deklarieren. Sonst würden Sie sich der Steuerhinterziehung (oder der „leichtfertigen Steuerverkürzung“) schuldig machen.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, mit dem Ihre Bank Gewinne bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags vom Steuerabzug verschont. In diesem und allen folgenden Fällen ist die Abgabe der Anlage KAP zwar freiwillig, aber empfehlenswert, weil Sie dadurch zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten.
Wenn Sie mehrere Depots haben und der freigestellte Betrag nicht überall voll ausgeschöpft wurde.
Wenn Sie Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen wollen. Aber Achtung: Das geht nur, wenn Sie bis Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung bei der betreffenden Depot-Bank beantragt haben.
Wenn Sie – etwa als Rentner – einen persönlichen Steuersatz haben, der unter dem Abgeltungsteuersatz von 25% liegt. Dann können Sie sich zum niedrigeren Steuersatz veranlagen lassen. (Nutzen Sie zur Orientierung den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums)
Wenn Sie nicht steuerpflichtig sind (etwa als Student). Das ist der Fall, wenn Ihre Einkünfte insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € pro Jahr liegen.
(Autor: Rolf Morrien), Quelle: Rolf Morriens Schlussgong.
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