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Warum OneCoin keine Bitcoin-Alternative war

vor 1 Tag
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OneCoin nutzte die Begeisterung für Kryptowährungen und das Gefühl vieler Anleger, den frühen Einstieg bei Bitcoin verpasst zu haben. Nach Darstellung des FBI wurde das Projekt als möglicher „Bitcoin-Killer“ vermarktet. Ein mehrstufiges Vertriebssystem sorgte für die Verbreitung. Käufer sollten Pakete an Freunde, Bekannte und Familienmitglieder vermitteln und dafür Provisionen erhalten. Das FBI beziffert die weltweiten Anlegerverluste auf mehr als vier Milliarden US-Dollar.


Die deutschen Ermittler beschrieben OneCoin als nicht existente Kryptowährung. Auch das beworbene Mining und die angezeigten Kursgewinne gehörten zur Inszenierung. Mining bezeichnet bei Bitcoin den Rechenprozess, mit dem das Netzwerk Transaktionen bestätigt und neue Einheiten ausgibt. Grundlage ist eine Blockchain, ein gemeinschaftlich überprüfbares Register. Bei OneCoin fehlte nach Darstellung der Ermittler gerade die behauptete technische Grundlage. Ein steigender Wert im Kundenportal war deshalb kein belastbarer Nachweis für werthaltiges Vermögen.


Auch die BaFin griff ein. Im April 2017 ordnete sie die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts der IMS an und erließ weitere Maßnahmen gegen beteiligte OneCoin-Unternehmen. Ein Finanztransfergeschäft umfasst die Entgegennahme und Weiterleitung von Geld und benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Diese fehlte der IMS. Für Anleger folgt daraus eine wichtige Lehre: Ein deutsches Empfängerkonto und funktionierende Überweisungen sagen wenig darüber aus, ob das dahinterstehende Geschäftsmodell rechtmäßig und wirtschaftlich tragfähig ist. (Autor: Markus Miller), Quelle: Millers Krypto-Radar.

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