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Innerhalb der "Bilateralen III" wird die Schweiz zu einer Autokratie der EU.

Wie kann es sein, dass eine nicht von den Schweizer Bürgern gewählte EU-Institution Gesetze erlassen kann, die dann von einem nicht durch Schweizer Bürger gewählten Gemischten Ausschuss, zusammengesetzt aus Schweizer- und EU-Delegierten, zu völkerrechtlich verbindlichen Gesetzen erhoben werden können? Sodass diese dann eins zu eins oder absolut gleichwertig in das Schweizer Recht übernommen werden? Der gesamte Gesetzgebungsprozess findet komplett ausserhalb des Schweizer Parlaments, der Kantone, der Gemeinden und des Stimmvolks statt. Zu null Prozent demokratisch legitimiert! Zu null! Wie kann das sein? (Autor: Samuel Hochstrasser), Quelle: Autokratie.ch.

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