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Immobilien-Enteignung


Immobilien können auch dann von der Justiz eingezogen werden, wenn sie durch „Mischfinanzierung“ erworben wurden. Sollten also legale Einnahmen und illegale Gelder gemeinsam zum Kauf einer Immobilie eingesetzt werden, darf das Objekt an den Staat fallen. (Autor: Pascal Bartosz), Quelle: Tagesspiegel.

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