Geheimdienstreform

Das neue Gesetz läuft unweigerlich auf eine Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung hinaus. Denn wie es die §§ 20 ff. regeln, dürfen in Zukunft Verfassungsschutz-Agenten theoretisch auch in Ihrer Wohnung, verehrte Leser, dauerhafte optische und akustische Überwachungseinrichtungen heimlich installieren, sofern sie bei Ihnen „erhebliche beobachtungsbedürftige Bedrohungen“ wittern. Das könnte auch in Form einer an Ihr Smartphone gesendeten SMS geschehen, deren Eingang Sie nicht bemerken würden und die Sie auch nach einer Entdeckung nicht mehr löschen könnten. Rein technisch wäre es auf diese Weise schon seit einigen Jahren möglich, jedes bekannte europäische Mobiltelefon für eine akustische Überwachung seiner Umgebung einzusetzen. Dabei wäre es sogar unerheblich, ob das Telefon gerade ein- oder ausgeschaltet ist. Solange nur der Akku „Saft“ hat, solange könnte auch abgehört werden. So mag sich im Übrigen mit erklären, warum man bei den meisten Smartphones inzwischen nicht mehr den Akku entnehmen bzw. austauschen kann, ohne das ganze Gerät zu öffnen. (Autor: Thomas Brügmann), Quelle: Vertrauliche Mitteilungen.




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