top of page

Acht Milliarden allein für die Verwaltung des Bürgergeldes


Die Kosten für die Verwaltung der Arbeitslosigkeit sind in den letzten zehn Jahren um mehr als 40 % von 5,6 Mrd. € auf knapp 8 Mrd. € im Jahr 2025 gestiegen. Weil der ursprüngliche Planansatz für das Jahr 2025 „nur“ bei etwa 5,3 Mrd. € gelegen hatte, mußten zur Finanzierung der Verwaltungskosten Gelder umgeschichtet werden, die ursprünglich für Maßnahmen zur (Wieder-) Eingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt vorgesehen waren. Auch für 2026 blieb es beim offenkundig viel zu niedrigen Planansatz von etwas mehr als 5 Mrd. €. In Fachkreisen wird diese offenkundig blauäugige Planung als „vollkommen unrealistisch“ bezeichnet. (Autor: Thomas Brügmann), Quelle: Vertrauliche Mitteilungen.

Kommentare


© 2026  

Alle Rechte vorbehalten

Hans-Peter Holbach

Auch für meine private Webseite gilt ebenfalls die AGB und Datenschutzerklärung dieser Webseite

bottom of page