Russische Warnungen wegen deutscher Kriegsbeteiligung in der Ukraine
- Holbach News

- 13. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Die russische Regierung hat eine Liste mit den europäischen Standorten von Firmen veröffentlicht, die angeblich militärisches Gerät herstellen, welches auch im Ukraine-Krieg für Angriffe gegen Russland Verwendung findet. Dabei findet angeblich eine enge Zusammenarbeit mit ukrainischen Stellen statt und in manchen Fällen sollen in Deutschland ansässige Unternehmen sogar ukrainische Eigentümer haben. Darunter befinden sich zwei Kriegsdrohnenproduzenten aus München, deren hochentwickelte, zum Teil mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) gesteuerte Drohnen auf Ziele russischer ziviler Infrastruktur und Ölraffinerien gelenkt worden sein sollen. Nicht auszuschließen ist, daß die größte russische Ölraffinerie am Schwarzen Meer, die bis jetzt einen erheblichen Teil der russischen Ölexporte produziert haben soll, durch eben diese Drohnen schwer beschädigt worden ist.

Wie bereits mehrfach von der russischen Regierung angekündigt, wird dies als direkte deutsche Kriegsbeteiligung gewertet. Dies könnte im Ernstfall bedeuten, daß Deutschland sich in Form dieser „Partnerschaft“ mit der Ukraine zu einer aktiven Kriegspartei gewandelt hat und sich als gewissermaßen angreifende Partei nicht mehr auf Art. 5 des NATO-Vertrags (gegenseitigen Beistandsverpflichtung) berufen könnte. Deutschland und Europa wären dann alleine auf die sehr viel enger gefassten europäischen gegenseitigen Sicherheitsgarantien angewiesen.
Für die politischen Akteure dürfte auch noch die Frage zu klären sein, wie dies damit vereinbar ist, daß Deutschland sich nicht nur verpflichtete, sich aus Angriffskriegen herauszuhalten, sondern inwieweit hierfür auch strafrechtliche Konsequenzen im Gesetz verankert sind (wie z.B. in Art. 26 Abs. 1 GG, § 80 und § 80a StGB sowie aus dem direkt für uns bindenden Völkerrecht der UN-Charta (Art. 2, Ziff. 4)), die eine strafrechtliche Verantwortung für die aktuellen Entscheider bedeuten könnten?
Es sind vor allem juristische Mindermeinungen, die eine Beteiligung Deutschlands am Ukraine-Krieg zum jetzigen Zeitpunkt ohne entsprechende vorherige russische Angriffe auf Deutschland rechtfertigen. Die Mehrheitsmeinung dürfte eine direkte Beteiligung Deutschlands z.B. in Form einer neuerlichen Partnerschaft bei der Produktion von Drohnen sowie die Lieferung von nachrichtendienstlichen Daten als aktive Beteiligung werten und damit Deutschland als Kriegspartei einstufen. Letztlich ist dies auch insofern nicht unerheblich, weil Russland als von den Drohnen geschädigter Staat die deutsche Beteiligung als Kriegsbeteiligung wertet. Dies könnte für Russland zum Casus Belli werden (letzter, entscheidender Anlass, auch Deutschland und/oder Europa den Krieg zu erklären), den die Politik offenbar billigend in Kauf zu nehmen scheint. Nicht auszuschließen ist deshalb, daß von der Gegenseite als Gegenschlag oder Revenge definierte militärische „(An-)Schläge“ in Deutschland und anderen Teilen Europas erfolgen könnten. (Autor: Dr. Eike Hamer), Quelle: Vertrauliche Mitteilungen.



Kommentare