Der Einsatz von KI macht auch vor dem Arbeitsalltag nicht halt, immer mehr Arbeitgeber regeln deswegen den Einsatz von KI am Arbeitsplatz mit internen Richtlinien. Der Betriebsrat muss diesen Richtlinien aber grundsätzlich nicht zustimmen (ArbG Hamburg, Beschluss v. 16.01.2024, Az.: 24 BVGa 1/24). Quelle: Buse.de

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