Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, doch die Fälle nehmen zu.
Aktualisiert: 28. Sept.
Es ist ein Fall, wie er den Zürcher Zivilstandsämtern immer öfter begegnet: Ein Kind wird geboren, nicht in der Schweiz, sondern in einem Land wie Georgien. Es kommt aus dem Bauch einer Mutter, die nicht aus Georgien stammt, sondern zum Beispiel aus Thailand. Entstanden dank der Eizelle einer anderen Frau. Im Auftrag eines Paares, das in der Schweiz wohnt und das Kind hier als sein eigenes anerkennen lassen will.

Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz per Verfassungsbestimmung verboten. 74 Prozent der Stimmberechtigten wollten das 1992 so. Doch Kinder, die dank einer Leihmutter geboren wurden, sind in der Schweiz eine Realität.
Rechtlich ist das Problem folgendes: Zwar ist die Leihmutterschaft laut der Verfassung «unzulässig». Doch strafbar ist allein ihre Vermittlung und Anwendung in der Schweiz. Wer Leihmutterschaft im Ausland – wo diese erlaubt ist – in Anspruch nimmt, fällt in eine Lücke. Etwas Verbotenes hat er oder sie nicht getan. Doch die hiesigen Behörden können auch nicht einfach jeden ausländischen Entscheid anerkennen, der eine Umgehung der hiesigen Rechtsordnung darstellt.
Zwischen drei Monaten und dreieinhalb Jahren kann das Anerkennungsverfahren in der Schweiz dauern. Eine lange Zeit, in der Kinder und Wunscheltern in einer rechtlich schwierigen Position sind.
Je nachdem, ob ein ausländisches Gerichtsurteil vorliegt oder bloss eine Anerkennungsurkunde, je nachdem, aus welchem Land diese stammt und wer genau die genetischen Eltern sind, ist am Schluss oftmals noch eine Adoption nötig. Dafür ist dann noch eine andere Amtsstelle zuständig: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb).
Wie immer man zu der Thematik stehe: «Diese Kinder gibt es. Sie sind da», sagt Regierungsrätin Jacqueline Fehr (Justizdirektorin, Zürich). Die nationale Politik schulde ihnen sinnvolle, realitätsnahe Gesetze. So zu tun, als gebe es diese Fälle nicht – mit allem Glück und allen Problemen, die sie mit sich bringen –, das sei schlicht keine Option. (Autor: Giorgio Scherrer),




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