Holbach News vom 19.04.2024
Die Mehrwertsteuer wird erhöht!
Die Mehrwertsteuer wird erhöht!
Die Flasche ist voll.
Sie wissen es ja:
Steuern sind Abgaben ohne Gegenleistung.
Doch über die Mehrwertsteuer wird kaum diskutiert.
Dabei lohnt es sich, zu pro(s)testieren:
Auf jeder Stufe werden Lohn- oder Einkommensteuern fällig.
Und die „Marge“ zum Schluss ist brutto, also vor individueller Steuerlast des Unternehmers.
Dieser Unternehmer trägt das volle Risiko.
Für seine Mitarbeiter.
Für sein Produkt oder Angebot.
Für die Einhaltung von Hunderten von Vorschriften.
Und dies alles – in diesem Beispiel – für eine Bruttomarge von 1.59 Euro.
Nach individueller Steuer (Körperschaftsteuer/Einkommensteuer) bleiben dem
Unternehmer vielleicht 90 Cent pro Flasche übrig. Bei vollem Risiko.
Der Staat kassiert jedoch total 1.13 Euro an Mehrwertsteuer.
Mehr als der Unternehmer. Und ohne jedes kaufmännische Risiko.
Und was macht der Staat mit seinen Einnahmen? Ich will es Ihnen lieber nicht sagen.
Finden Sie es bitte selbst heraus…
biallo.de
Gaspreis steigt: Was der Anbieterwechsel jetzt bringt
Anderthalb Jahre haben Gaskunden von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitiert. Jetzt ist damit Schluss: Seit dem 1. April beträgt die Umsatzsteuer auf Erdgas wieder 19 Prozent. Davor galt ein niedrigerer Satz von sieben Prozent. Die Bundesregierung hatte ihn vor 18 Monaten wegen der Energiekrise eingeführt: Die niedrigere Steuer sollte Verbraucher vor zu hohen Heizkosten schützen. In Deutschland wird derzeit nach Angaben des Branchenverbands BDEW fast jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt.
Preise gehen um elf Prozent nach oben
Durch den Anstieg wird der Gaspreis im Schnitt um elf Prozent teurer. So zahlten etwa Kunden der Stadtwerke München im sogenannten Grundversorgungstarif bislang 10,77 Cent für die Kilowattstunde (kWh). Seit dem ersten April sind es 11,98 Cent je kWh. Der Grundversorgungstarif ist der Basistarif des Anbieters mit den meisten Kunden in einer Region.
Wegen des Preisanstiegs raten die Verbraucherzentralen den Gaskundinnen und -kunden derzeit vor allem zu zwei Dingen. Erstens: Sie sollten möglichst schnell ihren Zählerstand ablesen und diesen dem Gasversorger übermitteln. Hintergrund: Ohne konkrete Ablesewerte dürfen Anbieter in der Jahresabrechnung den Verbrauch für die Zeiträume mit unterschiedlich hoher Besteuerung schätzen. Fällt die Schätzung für den Zeitraum mit der höheren Mehrwertsteuer zu üppig aus, wird die Gasrechnung unnötig teuer.
Verbraucherzentrale rät „dringend“ zum Wechsel
Zweitens: Verbraucher sollten die Preiserhöhung zum Anlass nehmen, den eigenen Gastarif zu überprüfen – und unter Umständen den Anbieter zu wechseln: „Um den hohen Gaspreisen ein Schnippchen zu schlagen, kann sich ein Anbieterwechsel lohnen“, heißt es etwa bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.“ Vor allem, wer sein Gas noch in der Grundversorgung beziehe, „sollte dringend einen Wechsel in Erwägung ziehen“.
Tatsächlich sind die Tarife der Grundversorgung in vielen Fällen derzeit doppelt so teuer, wie die günstigsten Tarife am Markt. Beispiel München: Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh jährlich zahlte bis 31. März mit reduzierter Mehrwertsteuer in der Grundversorgung gut 2.160 Euro im Jahr (siehe Tabelle). Mit dem erhöhten Steuersatz sind es gut 2.400 Euro. Ein Wechsel in den Tarif des derzeit günstigsten Anbieters würde bei diesem Verbrauch eine Ersparnis von fast 1.230 Euro bringen. In Berlin ist eine Ersparnis von fast 1.100 Euro drin.
So viel lässt sich mit dem Wechsel sparen
Kosten für Erdgas bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh
¹ Ersparnis bei Mehrwertsteuer von 19 Prozent; Tarife ohne Boni, mit Preisgarantie, Vertragslaufzeit ein Jahr; Quelle: Gasvergleich auf biallo.de, Stand 02.04.2024
Günstige Tarife lassen sich dabei mit dem Gas-Vergleichsrechner von biallo.de finden. Wer dort einen passenden Tarif sieht, kann vom Vergleich aus direkt zum neuen Anbieter wechseln. Kunden, die noch in einem Grundversorgungstarif stecken, können dabei innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen. Verträge mit fester Laufzeit, also etwa ein oder zwei Jahre, lassen sich zum Laufzeitende kündigen. Die Kündigungsfrist kann dabei unterschiedlich lang sein: Die Dauer steht in der Regel im Vertrag.
Erhöht der Anbieter den Preis, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht: Der Vertrag lässt sich dann zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird. Die Mehrwertsteuererhöhung allerdings gilt nicht als Grund für eine solche Sonderkündigung: Denn der Anbieter ändert seinen Preis nicht, er gibt lediglich die Erhöhung der staatlichen Abgabe weiter.
Andreas Jalsovec
msn
Geld fürs Auswandern: Wenn du hier hinziehst, kassierst du 28.000 Euro
Viele Deutsche träumen vom Auswandern. Doch für viele wird dies ein unerfüllter Lebenstraum bleiben. Denn für den Neustart im Ausland für den meisten einfach das nötige Geld. Doch dieser Umstand muss dich nicht davon abhalten, deinen Lebenstraum in die Tat umzusetzen. Was viele nämlich nicht wissen: Viele Traumdestinationen unterstützen potentielle Zuwander:innen mit fetten Finanzspritzen. Welche Länder bzw. Städte fette Auswander:innen Prämien zahlen, erfährst du hier.
Nach Griechenland auswandern und 500 Euro pro Monat & eigenes Bauland kassieren
Im Süden des Peloponnes lockt die griechische Insel Antikythera Auswander:innen mit einer monatlichen Prämie von 500 Euro und einem Stück Bauland, um ihr Traumhaus zu errichten. Die griechische Regierung startete diese außergewöhnliche Kampagne, um insbesondere Familien dazu zu bewegen, das Leben auf dieser Trauminsel zu genießen. Derzeit sind lediglich 20 Menschen auf der Insel ansässig, was bei Weitem nicht ausreicht, um den Betrieb dort aufrechtzuerhalten.
In Kalabrien winkt eine Auswanderungsprämie von 28.000 Euro
Die süditalienische Region Kalabrien kämpft seit Jahren mit einer massiven Abwanderung. Um dem Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken, sucht die Region nun aktiv nach Menschen, die dorthin ziehen und die verlassenen Städte wiederbeleben. Diese Städte, darunter Aieta, Albidona, Civita und San Donato di Nidea im Norden Kalabriens, Caccuri und Santa Severina sowie Sant’Agata del Bianco, Samo, Precarore und Bova, befinden sich entweder in Meeresnähe oder an Berghängen und haben jeweils knapp 2000 Einwohner:innen.
Als Anreiz für den Umzug bieten die Behörden eine beeindruckende Prämie von bis zu 28.000 Euro. Das mega Angebot hat allerdings einen kleinen Haken: Die großzügige Prämie wird nur dann ausgezahlt, wenn man unter 40 Jahre alt ist und bereit ist, innerhalb von 90 Tagen nach Italien umzusiedeln.
Kleines Dorf in der Schweiz zahlt 25.000 Franken an Auswanderer
Für diejenigen, die schon immer von einem Leben in der Schweiz geträumt haben, bietet sich nun eine einmalige Gelegenheit. Um dem Bevölkerungsrückgang im Bergdorf Albinen entgegenzuwirken, zahlt die Gemeinde jedem neuen Bewohner bzw. jeder neuen Bewohnerin 25.000 Franken (umgerechnet ca. 25724 Euro). Paare erhalten mit 50.000 Franken (umgerechnet 51449 Euro) sogar das Doppelte.
Doch damit nicht genug. Pro Kind soll es darüber hinaus zusätzlich noch einmal 10.000 Franken geben, also etwa 8.600 Euro. Dies gilt auch für Kinder, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach dem Umzug geboren werden, wie in einem Beschluss des Gemeinderats festgelegt wurde. Aber auch hier ist der Erhalt der Prämie an eine Bedingung geknüpft: So wird das Geld erst ausgezahlt, wenn du mindestens zehn Jahre lang in Albinen wohnen bleibst.
Spanische Gemeinde lockt mit einem Begrüßungsgeld von 3.000 Euro
Wie wäre es, dort zu leben, wo andere Menschen ihren Urlaub verbringen? In Spanien ist dies möglich. Denn die kleine Gemeinde namens Ponga im spanischen Fürstentum Asturien zahlt neuen Bewohner:innen ein ansehnliches Begrüßungsgeld von 3.000 Euro. Die Bedingung dafür ist, dass du dich gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin im Dorf niederlässt und dort für ganze fünf Jahre lebst. Aber das ist noch nicht alles. Für jedes geborene Kind erhältst du zusätzlich weitere 3.000 Euro. Das ist doch ein schöner Anreiz, Nachwuchs zu bekommen, oder?
justETF
7 Dividenden-Mythen enttarnt
Um Dividendenstrategien ranken sich viele Mythen und vermeintliche Wahrheiten – was ist dran an ihnen?
Mythos 1: Aktien mit einer hohen Dividendenrendite sind das bessere Investment
Fangen wir an mit dem wohl wichtigsten Faktor für Dividenden-Fans: der Dividendenrendite. Der Mythos, dass Aktien mit hohen Dividendenrenditen attraktiver wären als solche mit niedrigen oder gar keinen Dividendenausschüttungen, hält sich seit Jahren hartnäckig. Strategien, die auf Aktien mit hohen Dividendenrenditen setzen, sind in großem Maße verfügbar und zum Teil auch in Form von UCITS ETFs für Anlegerinnen und Anleger in der EU handelbar. Die beliebtesten ETF-Produkte weisen Milliarden-Volumen auf – scheinen also gut anzukommen.
Was ist dran am Mythos?
Was sich im ersten Moment gut anhört, entbehrt bei genauerer Betrachtung jedoch jeglicher logischer Grundlage. Denn Renditen am Aktienmarkt setzen sich grundsätzlich immer aus zwei Faktoren zusammen: der Kursrendite sowie der Ausschüttungsrendite. Hierbei ist es zunächst vollkommen irrelevant, wie sich diese Gesamtrendite zusammensetzt. Ein einfaches Beispiel dazu:
Vergleich: 1-Jahres-Rendite-Vergleich von Dividenden- und nicht Dividendenaktien
Wie unsere Tabelle zeigt, ist es mathematisch vollkommen irrelevant, wie hoch oder niedrig die Dividendenrenditen der Unternehmen sind. 8% Rendite bleiben 8% Rendite – egal wie sie sich zusammensetzt.
Außerdem wichtig zu beachten: Dividenden gibt es nicht umsonst, sondern mindern den Unternehmenswert. Wenn eine Aktie eines Unternehmens also 100€ wert ist und 3€ Dividende zahlt, sinkt der Wert der Anteile am Tag der Ausschüttung bzw. dem “Ex-Tag” um diesen Betrag. Die Aktie wird dann entsprechend für 97€ gehandelt. Am besten lässt sich dieser Effekt anhand eines Geldmarkt-ETFs veranschaulichen, da hier nur minimale Kursschwankungen auftreten und die Ausschüttungen klar im Kurs reflektiert werden.
Dividendenabschlag anhand eines Geldmarkt-ETF erklärt
Aber: Schauen wir uns einschlägige Indizes bzw. ETFs auf dividendenstarke Aktien an, performen diese nicht selten deutlich schlechter als der breite Markt. Das liegt unter anderem daran, dass die Sektorverteilung teils deutlich von der des “normalen Markts” abweicht und beispielsweise deutlich weniger Technologie – dafür deutlich mehr “Old Economy” berücksichtigt.
FTSE All-World vs. FTSE All-World High Dividend Yield
Mythos Nr. 1 hält einer genaueren Überprüfung also nicht stand.
Mythos 2: Unternehmen mit einer langen Dividenden-Historie sind eine sichere Bank
Die Dividendenrendite allein reicht also schon einmal nicht aus, um attraktive Aktien auszuwählen. Doch wie sieht es bei Aktien mit einer langen Dividendenhistorie aus? Die bekanntesten unter ihnen sind wohl die US-amerikanischen “Dividend-Aristocrats” – also Unternehmen, die seit mindestens 25 Jahren jedes Jahr die Ausschüttungen erhöht haben.
Was ist dran am Mythos?
Der Mythos, Unternehmen mit langen Dividendenhistorien wären “eine sichere Bank”, hört sich intuitiv logisch und richtig an. Doch was ist dran?
Zunächst muss man sagen: Dividenden – egal wie lange diese bereits von Unternehmen ausgezahlt werden – sind nie garantiert und auch Dividendenaristokraten kürzen oder streichen von Zeit zu Zeit ihre Dividenden zusammen.
Schauen wir uns die verfügbaren ETF-Datenreihen auf entsprechende “Dividenden-Indizes” an, so sehen wir: Auch die für Kontinuität stehenden “Dividend-Aristocrats” konnten ihre Benchmark nicht schlagen. Für unseren Vergleich haben wir den “SPDR S&P U.S. Dividend Aristocrats UCITS ETF” und als Benchmark den „S&P Composite 1.500 Index“ (abgebildet durch den „SPDR Portfolio S&P 1500 Composite Stock Market ETF“) ausgewählt. Auf Index-Basis (ohne Berücksichtigung von ETF-Kosten) betrug der Unterschied über die letzten 10 Jahre etwa 2,8 Prozent pro Jahr (+8,85% p.a. zu 11,66% p.a.) Was sich zunächst nicht nach viel anhört, addiert sich bei einer Anfangsinvestition von 10.000 Euro und einer Haltedauer von 10 Jahren auf einen Unterschied von fast 7.000 Euro (133,5% zu 201,3% kumulierte Rendite).
Vergleich: Dividendenkontinuität zahlt sich nicht aus
Wir sehen also, dass auch die reine Fokussierung auf Titel mit einer hohen Dividenden-Kontinuität nicht besser funktioniert, als Aktien auszuwählen, die keinerlei Fokus auf Dividenden setzen. Zwar schwanken Dividendenausschüttungen oft weniger stark als Kurse, aber Aktien mit langen Dividenden-Historien sind nicht automatisch das bessere Investment und natürlich auch nicht immer eine “sichere Bank”.
Mythos Nr. 2 hält einer genaueren Überprüfung also nicht stand.
Mythos 3: Dividenden-Aktien sind weniger risikoreich als Aktien, die keine Dividenden zahlen
Auch die These, dass Dividendenaktien im Vergleich zu “normalen” Aktien in irgendeiner Form weniger risikoreich wären, hält sich unter Anlegerinnen und Anlegern hartnäckig.
Was ist dran am Mythos? Orientieren wir uns am größten in Deutschland verfügbaren Dividenden-ETF, dem Vanguard FTSE All-World High Dividend Yield ETF. Ein Blick in das Index-Factsheet von FTSE Russell zum beliebten Dividenden-Index zeigt den Vergleich zum Mutter-Index – dem FTSE All-World.
Gemeinhin wird die Volatilität, also die Schwankungsbreite, als Risikomaß genutzt. Um das Risiko noch besser zu messen, blicken wir zusätzlich auf den Maximum Drawdown. Dieser gibt den maximalen kumulativen Verlust eines Investments zwischen seinem Höchst- und Tiefstkurs an. Für unseren Vergleich greifen wir jeweils auf die am längsten verfügbaren Daten zu.
Vergleich der Risikokennzahlen: FTSE All-World vs. FTSE All-World High Dividend Yield
Dass der breitere Index dank höherem Technologie-Anteil seinem Dividenden-Bruder rendite-technisch davongelaufen ist, haben wir bereits bei Mythos 1 gesehen.
Wie die Tabelle darüber hinaus zeigt, weist der Hoch-Dividenden-Index über den Betrachtungszeitraum von 5 Jahren tatsächlich eine (leicht) niedrigere Schwankungsbreite (Volatilität) auf. Dafür zeigte sich der breitere Mutterindex in extremen Stressphasen etwas stabiler und verlor in der Spitze rund 3 Prozentpunkte weniger (Maximum Drawdown: -33,7% vs. -36,8%). Insgesamt lässt sich also sagen, dass das Risiko von Dividenden-Aktien nicht geringer ist als jenes von “normalen” Aktien.
Mythos Nr. 3 hält einer genaueren Überprüfung also nur zum Teil stand.
Mythos 4: Hohe Dividendenzahlungen sind der Beweis für ein gut funktionierendes und gesundes Unternehmen
Hartnäckig hält sich auch der Mythos, hohe Dividenden wären ein Qualitätsmerkmal.
Was ist dran am Mythos? Vergegenwärtigt man sich, wie die Dividendenrendite entsteht, so leuchtet schnell ein, dass hohe Dividenden (-renditen) nicht zwangsläufig ein Qualitätsmerkmal sind, sondern oftmals ein Warnsignal darstellen. Denn hohe Dividendenrenditen resultieren nicht selten durch Kursrückgänge.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen schüttet 5 Euro pro Jahr Dividende aus und notiert bei 100 Euro. Die Dividendenrendite beträgt demnach 5%. Nun gerät das Unternehmen (aus welchen Gründen auch immer) in Schieflage und der Kurs fällt innerhalb eines Jahres um 50%. Die Aktie kostet nun 50 Euro und hätte – wenn die Dividende stabil bleibt – eine Dividendenrendite von stolzen 10%. Ist diese hohe Dividendenrendite nun der Beweis für ein gut funktionierendes Unternehmen?
Nun mag man einwenden: Das ist ja nur ein aus der Luft gegriffenes Beispiel. Das mag sein, doch blicken wir auf einen der beliebtesten Dividenden-ETFs, der ebenfalls auf Aktien mit hohen Renditen optimiert ist, so erkennt man schnell, wie schlecht solche Strategien in den vergangenen Jahren funktionierten. Hohe Ausschüttungen scheinen also oftmals eher ein “Warnsignal” als ein “Qualitätsmerkmal” zu sein.
STOXX Global Select Dividend vs. MSCI World
Mythos Nr. 4 hält einer genaueren Überprüfung also nicht stand.
Mythos 5: In der Entnahmephase sind Dividenden Anteilsverkäufen vorzuziehen
Eines Tages von Dividenden leben. Wer will das nicht? Doch sind Dividenden tatsächlich der Weisheit letzter Schluss, wenn es um Entnahmen aus dem eigenen Portfolio geht?
Was ist dran am Mythos?
Oft wird behauptet, dass Dividenden den Entnahmen durch Anteilsverkäufen vorzuziehen sind und daher für die Entnahmephase das Mittel der Wahl darstellen. Dadurch, dass auf Dividenden statt auf Anteilsverkäufe gesetzt wird, soll der Kapitalstock erhalten bleiben und verhindert werden, dass es durch Entnahmen zum Substanzverzehr kommt. Diesem Mythos liegt allerdings ein Denkfehler zu Grunde, denn mathematisch ist es vollkommen irrelevant, ob Entnahmen aus einem Portfolio mittels Dividenden oder Anteilsverkäufen durchgeführt werden. Der einzig relevante Faktor ist, wie hoch die Entnahmen aus einem Portfolio sind. Ob nun ein ausschüttender ETF 2% p.a. Dividende zahlt oder du aus einem thesaurierenden ETF jedes Jahr 2% verkaufst, kommt mathematisch aufs selbe hinaus. Siehe hierzu auch die Tabelle zu Mythos Nr. 1.
Mythos Nr. 5 hält einer genaueren Überprüfung also nicht stand.
Mythos 6: Dividendenaktien bieten stabiles/sicheres Einkommen – unabhängig davon, was die Kurse machen
Ein weiterer gern vorgebrachter Einwand von Dividenden-Fans besagt, dass man sich auf Dividenden eher verlassen könnte als auf Kursentwicklungen. Dividenden böten also ein stabileres oder sichereres Einkommen – egal was die Kurse machen.
Was ist dran am Mythos? Wie bereits weiter oben beleuchtet, weisen Dividenden-Aktien keine (substanziell) geringeren Schwankungen im Vergleich zum breiten Markt bzw. Nicht-Dividenden-Aktien auf.
Einen kleinen Trost gibt es dennoch: Ausschüttungen schwanken in der Tat weniger stark als Aktienkurse. Wie die Vermögensverwaltung Janus Henderson in ihrem regelmäßig erscheinenden “Global Dividend Index” Report zeigt, schwanken Dividenden zwar auch, aber eben nicht in der Form wie es Aktienkurse tun. So gingen die jährlichen Dividenden 2020 um 11,5% zurück – während die Kurse des MSCI ACWI während des Corona-Crashs zwischenzeitlich um etwa 30% nachgaben.
Jährliche Dividendenentwicklung
Mythos Nr. 6 hält einer Überprüfung zumindest zum Teil stand.
Mythos 7: Dividendenaktien bieten einen effektiven Schutz vor Inflation
Kommen wir zum letzten Mythos. Dieser besagt, dass Dividendenaktien einen effektiven Schutz vor Inflation böten.
Was ist dran am Mythos?
Blicken wir in die Vergangenheit, so fällt klar auf: Aktien – egal ob mit oder ohne Dividende – bieten kurzfristig keinen effektiven Schutz vor Inflation. So verlor der Weltaktienmarkt (gemessen am MSCI ACWI IMI) im Jahr 2022, als die Inflation in der EU und den USA deutlich stieg, 12,42%. Von Inflationsschutz kann hier – zumindest kurzfristig – keine Rede sein.
Langfristig jedoch schaffen es Aktiengesellschaften durchaus, die Inflation zu schlagen. Präziser formuliert: Die meisten Unternehmen können die gestiegenen Kosten durch Inflation über die Zeit weiterreichen. Wenn Unternehmen das nicht tun würden, hätten sie über kurz oder lang Probleme zu überleben. Daher kann man sagen, dass es vielen Unternehmen gelingt, mittel- bis langfristig inflationäre Phasen erfolgreich zu meistern und ihre Gewinne – und damit auch die Dividenden – entsprechend zu steigern. Wichtig hierbei ist selbstverständlich auch, breit zu streuen. Denn einzelne Unternehmen werden auch zukünftig durch solche Phasen in Schieflage geraten.
Mythos Nr. 7 hält einer Überprüfung zumindest zum Teil stand.
Fazit: Dividenden-Mythen enttarnt Was zeigt uns der Blick auf die 7 Dividenden-Mythen? Die meisten von ihnen erweisen sich bei genauerem Hinsehen als genau das – ein Mythos. Andere schaffen es zumindest zum Teil, die Erwartungen zu erfüllen.
Nicht ganz außer Acht gelassen werden sollte freilich auch der psychologische Aspekt von Dividenden. Wenn regelmäßige Ausschüttungen beispielsweise dabei helfen, langfristig dabei zu bleiben, können ausschüttende ETFs bzw. Dividenden-ETFs eine sinnvolle Alternative darstellen. Es sollte nur nicht der Denkfehler begangen werden, Dividenden wären grundsätzlich renditefördernd gegenüber “marktneutralem” Investieren, beispielsweise in Standard-Indizes wie den MSCI World oder FTSE Developed.
Wir hoffen, dir mit diesem Artikel ein bisschen weitergeholfen zu haben und für dich einige der beliebtesten Dividenden-Mythen enttarnt zu haben.
Kianusch Cacace
Zürcher Kantonalbank
Anlegerinnen und Anleger sollten auch in schwierigen Börsenphasen investiert bleiben. Das gilt vor allem für die private Altersvorsorge. Nachhaltig ausgerichtete Anlageprodukte sind dafür prädestiniert.
growney
Die 6 schlimmsten Anlagefehler - und wie sie sich vermeiden lassen.
Aus Fehlern wird man klug – doch wer hat schon Lust, bei der Geldanlage erst einmal schmerzhaft zu lernen, wenn das eigene Kapital auf dem Spiel steht?
Viele oftmals fatale Fehler sind altbekannt und lassen sich daher von vorneherein vermeiden. Wir haben die sechs schlimmsten Anlagefehler zusammengestellt.
Risikoaversion
Mit diesem Fehler fängt alles an: Wer Angst vor den Kapitalmärkten hat, hat schon verloren – zumindest, wenn er in Zeiten niedriger Zinsen Vermögen aufbauen und für das Alter vorsorgen will. An den Kapitalmärkten gibt es keine Rendite ohne Risiko. Im Gegenteil: Einfach gesprochen ist der Renditeaufschlag, den Anleger bei so genannten „risikoreichen“ Anlageklassen erwarten können, nichts anderes als eine Entschädigung für das eingegangene Risiko. Risiko und Rendite sind also zwei Seiten ein und derselben Medaille. Wer nicht bereit ist, mehr Risiken einzugehen, der verzichtet auf Rendite. Anstatt vor den Kapitalmärkten zurückzuschrecken, sollten sich Anleger daher über ihre persönliche Risikobereitschaft im Klaren werden – zum Beispiel mit der Anlageberatung von growney.
Ist das persönliche Risikoniveau ermittelt, gilt es, die Risiken, die für den Anlageerfolg nötig sind, abzusichern. Das beste Mittel dafür lautet Diversifikation im Depot. Wer nicht alle Eier in einen Korb gelegt hat, kann ruhiger schlafen. Anleger sollten sich außerdem vor Augen führen, dass in einer Anlageklasse wie Aktien, die allgemein als risikoreich gilt, über längere Zeiträume bislang fast immer Gewinne erzielt wurden. Das Risiko bestand also eher darin, auf zwischenzeitlichen Verlusten sitzen zu bleiben, wenn das Kapital kurzfristig benötigt wurde. Anleger mit einem langfristigen Horizont – und genau das sind Privatanleger, die für das Alter vorsorgen wollen – wurden dagegen für das eingegangene Risiko entlohnt.
Trends blind folgen
„The trend is your friend“ – so lautet eine alte Börsenweisheit. Dahinter steht die Vorstellung, dass ein bestehender Trend sich in der Regel fortsetzen wird. Ein steigender Markt steigt weiter, ein fallender Markt fällt weiter. Wer Trends nachjagt, versucht, sich diese Regel zunutze zu machen – und scheitert in der Regel an der Wirklichkeit. Denn es ist kaum möglich, mit hinreichender Sicherheit zwischen fallenden und steigenden Märkten zu unterscheiden. Ein Großteil der kurzfristigen Kursbewegungen ist jedoch nichts als der Ausdruck natürlicher Schwankungen um einen Mittelwert. Aber da sich die Aktienmärkte auf lange Sicht bislang fast immer positiv entwickelt haben, sollten Anleger auf diese langfristigen Zuwächse setzen, anstatt nach kurzfristigen Trends zu schielen.
Das gleiche gilt übrigens für eine andere Art von Trends: Moden, die etwa bestimmte Technologien und Branchen beflügeln. Doch da niemand in die Zukunft blicken kann, kann auch niemand mit Sicherheit sagen, wann der Trend ein Ende hat – die Tech-Blase des Jahres 2000 lässt grüßen.
Noise Trading
In allen Bereichen des Lebens nimmt die Informationsflut zu, und das gilt auch für den Finanzmarkt. Und wie überall sonst auch stehen Anleger vor der Herausforderung, relevante von irrelevanten Signalen zu unterscheiden, also die Information vom Rauschen („Noise“) zu trennen. Am Finanzmarkt bedeutet das, fundamentale von nichtfundamentalen Informationen auseinander zu halten. Ein typischer Noise Trader versucht, alle verfügbaren Informationen aufzusaugen, und glaubt Muster zu erkennen, um diese auszunutzen – und verwechselt dabei Information und Rauschen. Denn die meisten scheinbaren Informationen sind nichts als Gerüchte, die sich langfristig in der Regel als belanglos für die Entwicklung der Kurse erweisen. Noise Trader schließen daher in der Praxis viele eigentlich unbegründete Handelsgeschäfte ab, was die Rendite senkt oder schlimmstenfalls zu Verlusten führt.
Home Bias
Zu Hause ist es am schönsten – doch an den Kapitalmärkten gilt oft das genaue Gegenteil. Viele Anleger fühlen sich unwohl dabei, ihr Geld an ausländischen Märkten anzulegen. Die Deutschen stecken ihr Geld daher bevorzugt in deutsche Aktien. Damit sind sie nicht alleine: Anleger aus aller Welt unterliegen diesem sogenannten „Home Bias“. Mangelnde Informationen, steuerrechtliche Bedenken oder sprachliche Barrieren: Die Gründe sind vielfältig, doch nicht selten ist es die Vorsicht vor dem Unbekannten, die die Anleger zurückschrecken lässt. Ein Trugschluss, denn im Vergleich zum Weltmarkt machen deutsche Aktien nur einen geringen Anteil aus. Wer sich auf heimische Aktien konzentriert, bringt sich damit also um Diversifikation – und die ist eines der wichtigsten Instrumente, um Risiken im Portfolio zu senken.
Klüger wäre daher eine Strategie, die versucht, die Entwicklungen des Weltmarktes möglichst breit nachzuzeichnen. Auch Privatanleger können über günstige ETFs auf die wichtigsten Indizeswie MSCI World, S&P 500 oder EuroStoxx 50 zum Beispiel im Aktienbereich mit geringem Aufwand eine relativ breite Streuung erreichen. Mit dem richtigen Produkt ist dies nicht nur günstig, sondern auch aus steuerlicher Sicht unkompliziert.
Emotionalität
Die Börsennachrichten zeigen es immer wieder: Kurzfristig haben Emotionen wie Angst und Euphorie einen starken Einfluss auf die Kurse. Und auch einzelne Anleger sind nur selten davor gefeit. Der häufigste Fall: Viele Anleger hängen an Positionen, die Verluste eingebracht haben, und wollen diese erst wieder verkaufen, wenn der Einstiegskurs erreicht wird. Doch die Märkte schauen nur nach vorne. Entscheidend ist daher, wieviel Potenzial eine Aktie oder ein Markt hat, nicht, was sich der Anleger einmal davon erhofft hat. Eine andere typische Falle: Aus Euphorie und Angst lassen sich Anleger von Trends beeinflussen, tätigen Panikverkäufe oder kaufen mitten auf dem Höhepunkt einer Rally. Schlimmstenfalls ziehen sie sich aus Angst um das Ersparte ganz aus den Kapitalmärkten zurück – womöglich unter großen Verlusten. Besser ist es, die Anlagestrategie so anzupassen, dass Angst gar nicht entsteht, und genau daher ist ein Test der persönlichen Anlagepräferenz so wichtig.
Emotionalität ist also nicht selten der Auslöser für andere Anlagefehler. Wer sich von Emotionen leiten lässt, neigt daher auch dazu, die Zusammensetzung seines Portfolios insgesamt aus dem Blick zu verlieren. Entscheidend ist jedoch die disziplinierte Aufteilung des Kapitals über verschiedene Anlageklassen und ein regelmäßiges Rebalancing. Nur so können sich Anleger sicher sein, dass ihr Portfolio ihrem Risikoprofil entspricht – und dieses Wissen hilft, sich von Emotionen nicht mitreißen zu lassen.
Mangelnder Kostenüberblick
Der vielleicht größte, und am häufigsten übersehene Anlagefehler ist jedoch, sich zu wenig Gedanken um die Kosten zu machen. Denn die Kosten sind der einzige Faktor, den Anleger bei Anlagegeschäften vollständig kontrollieren können. Umso sträflicher wäre es, diesen Aspekt zu vernachlässigen. Geldanlage ist zwangsläufig mit Kosten verbunden – für das Depot selbst und für jedes einzelne Produkt darin. Ein kostengünstiges und hinreichend diversifiziertes Portfolio lässt sich zum Beispiel mit passiven Exchange Traded Funds (ETFs) auf verschiedene Anlageklassen realisieren, die die Entwicklung des Gesamtmarktes nachbilden. Es ist nicht zuletzt die niedrige Kostenquote, aufgrund der ETFs in der Regel bessere Renditen erzielen als aktiv verwaltete Fonds, bei denen die Verwaltungsgebühren schon einmal ein bis zwei Prozent pro Jahr betragen können.
Doch auch jede einzelne Transaktion verursacht Kosten. Und das kann besonders fatal sein, wenn Anleger gleichzeitig einem der anderen Anlagefehler wie Trendfolge, Noise Trading und Emotionalität aufsitzen. Denn wer auf Trends schielt, auf Gerüchte reagiert oder aus Angst verkauft, handelt häufiger. Die resultierenden Gebühren lasten auf der Rendite – ein starkes Argument gegen Strategien mit ohnehin fragwürdigen Erfolgsaussichten.
justETF
ETF-Kurse und ihre Bedeutung
ETFs auf den gleichen Index kosten unterschiedlich viel, haben aber fast die gleiche Performance. Kleine ETF-Kurse können praktischer sein. Wir erklären, warum.
Ein Exchange Traded Fund (ETF) wird an der Börse gehandelt und erzielt dort einen Preis. Warum allerdings kostet der Euro Stoxx 50 von iShares 51,05 Euro, aber der ETF von Amundi auf den gleichen Index 124,79 Euro? Ist der eine ETF nun ein Schnäppchen und zu Kaufkursen zu haben? Müssten nicht beide ETFs zu einem Kurs von 50,00 Euro gehandelt werden, wenn der Index doch bei 5.001 Punkten liegt*?
Was zählt, ist die Performance Es gibt Entwarnung: Die absoluten Kurse von ETFs spielen beim Vergleich von Produkten kaum eine Rolle. Es gibt keine offensichtlichen „Kaufmärkte” für ETFs, wie vielleicht bei bestimmten Aktien.
Entscheidend für langfristige Anlegerinnen und Anleger ist die prozentuale Veränderung der ETF-Kurse, die möglichst genau der Performance des zugrunde liegenden Index entsprechen sollte. Ob du nun 20 ETF-Anteile für je 100 Euro kaufst und dafür 2.000 Euro ausgibst oder für 10 Anteile zu je 200 Euro ebenfalls 2.000 Euro ausgibst, ist egal – die Wertveränderung ist nahezu identisch.
Der täglich durch eine Depotbank festgestellte Kurs eines ETF (NAV, Abkürzung für Net-Asset Value) ist ein Preis pro Anteil und berechnet sich wie folgt:
Veränderungen können sich so auswirken:
Steigt das ETF-Vermögen durch einen Anstieg der Kurse und die Zahl der Anteile bleibt gleich, so steigt auch der Wert eines ETF-Anteils.
Wächst das Fondsvolumen, weil mehr Handelsteilnehmer ETF-Anteile benötigen, so steigt auch die Zahl der Anteile und der Anteilspreis bleibt gleich.
Im fortlaufenden Handel weicht der Kurs – wie der Index auch – vom Kurs zum Handelsstart ab, in der Regel aber prozentual bei allen ETFs auf den gleichen Index fast identisch.
Wie die Wertermittlung eines ETF erfolgt Der ETF von Amundi aus unserem Beispiel erscheint sehr viel „teurer” als das iShares-Produkt. Das liegt in diesem Fall an der Tatsache, dass dieser ETF Dividenden der enthaltenen Aktien reinvestiert und eine andere Variante des Index verfolgt, den „Total Return Index”. Die über viele Perioden reinvestierte Dividende hat den Kurs des ETF gegenüber dem iShares-Produkt vervielfacht. Beim iShares-Produkt sind die Dividenden nicht verschwunden, sondern wurden an die Anlegerinnen und Anleger ausgeschüttet.
Wenn du in unseren Grafiken die Wertentwicklung der ETFs vergleichst, wirst du diese Unterschiede kaum bemerken. Dividendenausschüttungen werden in der Berechnung der Kursentwicklung von uns berücksichtigt. Dargestellt wird immer die Performance inklusive einer fiktiven Reinvestition für ausschüttende ETFs, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Warum kleine ETF-Kurse manchmal praktischer sind: Je höher der Anteilskurs, desto schlechter kannst du deine Order damit abbilden. Das kann bereits bei Ordergrößen von unter 1.000 Euro auftreten. Die folgende Tabelle gibt eine Idee dazu: einmal zum Anteilskurs von 37 Euro (An- oder Verkaufspreis) und einmal zum Kurs von 3,70 Euro. Beide ETFs könnten den gleichen Index tracken, nur in einem unterschiedlichen Abbildungsverhältnis.
Gerade bei der Zusammenstellung eines Portfolios können also bei kleinen Ordergrößen die nicht ausführbaren Teile der Order zu einer Verschiebung der Anlagegrenzen führen. Auch beim späteren Rebalancing ist es vorteilhaft, möglichst kleinteilig Käufe und Verkäufe steuern zu können.
Bei Sparplänen spielt der Preis eines Anteils hingegen keine Rolle: Du definierst nur einmal deine monatliche Sparrate und kaufst dann Bruchstücke von Anteilen.
Klanusch Cacace
Timing geglückt
Die einzige Empfehlung im Geldbrief 07/2024 lautete:
Aktueller Kurs an der Börse Xetra: 1,1204 EUR
Bisheriger unrealisierter Gewinn meiner Position: 6'040 Euro (per 18.04.2024, Börsenplatz Xetra)
Welche Kaufs- und Verkaufsempfehlungen neu sind, können Sie zweimal im Monat im Premium Newsletter Geldbrief lesen:
Die Zehn Gebote des Volker Looman:
Meide provisionsgetriebene Finanzberatung: Bildung und Erfahrung sind die beste Vorsorge gegen Geldreinfälle.
Verwalte deine Konten sorgfältig: Trenne Einnahmen, Ausgaben, Steuern und Vorsorge klar mit eigenen Konten, um Überblick und Kontrolle zu behalten. Verwende für Ausgaben nur, was nach Steuern, Sparen und Vorsorge übrig bleibt.
Priorisiere wichtige Versicherungen: Haftpflicht, Krankenkasse und Berufsunfähigkeitsversicherung braucht fast jeder. Lebensversicherungen brauchen viele. Setze auf hohe Deckungssummen in Haftpflichtversicherungen und sichere Krankenkassenverträge ab.
Baue einen Notgroschen auf: Spare mindestens ein Jahresnettoeinkommen für unvorhergesehene Ausgaben. Achte dabei nicht auf Zinsen. Es geht um Sicherheit.
Wähle Sparverträge mit Bedacht: Kurzfristige und sichere Sparprodukte erhalten in jungen Jahren die Flexibilität.
Verhandle hart und tilge schnell: Verhandle bei Geschäftsabschlüssen und tilge Schulden zügig, um finanzielle Freiheit zu erlangen.
Betrachte Eigenheime als Konsumgüter: Tilge Schulden bis zum 50. Lebensjahr und kaufe erschwingliche Immobilien.
Setze auf breit gestreute Anlagen: Wähle börsengehandelte Indexfonds für die Altersvorsorge und meide teure Vermögensverwalter.
Vermeide Steuersparmodelle: Investiere nicht in undurchsichtige Anlagen, die kurzfristigen Gewinn versprechen, aber langfristig riskant sind.
Plane für den Abschied vor: Setze ein klares Testament auf und denke langfristig über die Verwaltung deines Vermögens nach.
Tages-Anzeiger
Der neue SP-Justizminister Beat Jans hat nach fast 100 Tagen im Amt seine politischen Schwerpunkte vorgestellt . Priorität hat für ihn der Abbau des Pendenzenbergs bei den Asylgesuchen. Um die über 15’000 hängigen Gesuche zu erledigen, sollen dieses Jahr 60 zusätzliche Personen befristet angestellt werden. Ausserdem will Jans die 24-Stunden-Verfahren zur Reduktion von Asylgesuchen aus Herkunftsstaaten mit sehr tiefer Schutzquote schweizweit einführen.
Ebenfalls in Jans’ Agenda steht die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Von den Ukrainerinnen und Ukrainern mit Schutzstatus S haben zurzeit 22 Prozent einen Job in der Schweiz – das Ziel liegt bei 40 Prozent.
SRF Echo der Zeit
John Bolton steht nicht gerade im Ruf, zimperlich zu sein. Der US-Amerikaner gilt als sicherheitspolitischer Hardliner, diente unter verschiedenen republikanischen Präsidenten, zuletzt als Nationaler Sicherheitsberater unter Donald Trump. Im Interview mit USA-Korrespondent Andrea Christen schildert Bolton seinen ehemaligen Chef als jemanden, der seine politischen Entscheidungen vor allem auf eines fusst: den eigenen Nutzen. Und warnt, Trumps Drohungen, im Falle einer weiteren Amtszeit die Nato zu verlassen, seien ernst zu nehmen.
it-daily.net
80 000 Euro-Betrug mit Payback-Punkten – Fünf Beschuldigte angeklagt
Sie sollen über Monate mit sogenannten Payback-Punkten betrogen und so fast 80 000 Euro erbeutet haben: Drei Männer und zwei Frauen aus Bayern und Baden-Württemberg sind von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs beziehungsweise der Beihilfe dazu angeklagt worden. Dies teilte ein Sprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern am Dienstag mit. Als mutmaßliche Haupttäter haben die Ermittler ein Ehepaar aus dem baden-württembergischen Enzkreis und deren 27-jährigen Sohn aus dem Landkreis Rastatt ausgemacht. Die drei sollen sich im Darknet zunächst die Zugangsdaten zu einer Vielzahl gehackter Payback-Konten besorgt haben. Damit sollen sie sich dann in zahlreichen Geschäften über Gutscheinkarten den Gegenwert der sogenannten Payback-Punkte auf eigens dafür eingerichtete Bankkonten ausgezahlt haben. (dpa)
Onlinehändler News
10 Millionen Dollar Strafe für rechte Spam-Anrufe
Das US-Bundesgericht von Montana hat eine Entscheidung der US-Behörde FCC aus dem Jahr 2021 bestätigt. Ein Amerikaner muss fast 10 Millionen Euro Strafe zahlen. Er hatte tausende Leute automatisiert angerufen und mit zuvor aufgezeichneten Mitteilungen belästigt. Grund für die Strafe waren nicht die Anrufe an sich, sondern die Tatsache, dass er dabei seine Anruferkennung (Caller-ID) gefälscht hatte.
Mit den Anrufen wurden ausländerfeindliche Lügen, rassistische Attacken auf Politiker und Drohungen gegen Journalisten verbreitet. Der Spam alleine führte noch nicht zur Strafe. Allerdings die Tatsache, dass er dabei eine falsche Rufnummer anzeigen lassen hat. In den USA ist es verboten, die Anruferkennung zu fälschen, wenn in dem Zusammenhang betrogen werden soll, oder Leuten auf andere Weise ein Schaden zugefügt werden soll.
Neben der Geldstrafe wurden dem Täter auch noch Auflagen erteilt. So wurde es ihm verboten, über Telefon voraufgezeichnete Anrufe zu übermitteln, wenn der Gesprächspartner nicht zuvor eingewilligt hat. Außerdem wird ihm verboten, die Anrufe mit einer falschen Rufnummernanzeige vorzunehmen. Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, droht dem Täter eine Gefängnisstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Hanna Hillnhütter
Roberts Blog
Wie macht man es nicht? Darüber liefert die niedersächsische Justiz jetzt ein Lehrstück ab. Es geht um die Untersuchungsgefangene Daniela Klette. Die 65jährige prominenteste Untersuchungsgefangene des Landes befindet sich seit einigen Wochen in der JVA Vechta. Offenbar hatte das niedersächsische Landeskriminalamt Gesichtserkennungssoftware genutzt, um die seit Jahrzehnten im Untergrund lebende Frau aufzuspüren. Verschiedene Haftrichter hatten gegen Daniela Klette wegen diverser Raubtaten insgesamt sechs Haftbefehle erlassen. Allgemein wird sie zwar als Ex-RAF-Mitglied betrachtet, aber der Generalbundesanwalt hat – trotz eines Haftbefehls – die Strafsache noch nicht an sich gezogen. Also führt weiterhin die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden die Ermittlungen.
Bei den Ermittlungsbehörden sind nun offenbar die rechtsstaatlichen Maßstäbe reichlich durcheinandergeraten. Das sagten zuerst Berliner Polizeibeamte. Jetzt wurde zusätzlich bekannt, dass auch die Haftbedingungen der 65jährigen in der JVA eher russischen als bundesdeutschen Standards entsprechen: Die Frau soll sich seit Wochen in strengster Isolation im sog. "Bunker" der JVA Vechta befinden; sie wird fast 24 Stunden videoüberwacht. Ihr Rechtsanwalt Lukas Theune (Berlin) sagte, dass beispielsweise selbst durch die Justiz genehmigte Bücher und Zeitungen nicht zugestellt wurden. "Nicht mal einen Kugelschreiber gibt man ihr." Nach Angaben des Strafverteidigers wurden diese mehr als strengen Maßnahmen für Klette nicht vom Untersuchungsrichter angeordnet. Sie seien auf Betreiben der Haftanstalt selbst erfolgt, sagte Theune, die so die richterliche Haftkontrolle unterläuft.
Robert Koop
biallo.de
Kreditkarte im Ausland einsetzen - Kosten beim Bezahlen & Abheben
Planen Sie eine Reise ins Ausland oder sind Sie bereits unterwegs und fragen sich, wie Sie am besten bezahlen oder Geld abheben können? Kreditkarten werden häufig als das ideale und flexibelste Zahlungsmittel bei Auslandsreisen bezeichnet. Die Nutzung einer Kreditkarte bietet viele Vorteile, doch oft sind damit auch Fragen verbunden: Wie hoch sind die Gebühren für das Bezahlen oder Abheben von Bargeld im Ausland? Welche Kreditkarte eignet sich am besten für den Auslandseinsatz? Wie hoch ist die Akzeptanz meiner Kreditkarte auf der Reise? Wir haben Ihnen alle wesentlichen Informationen zusammengefasst und sorgen für Klarheit.
Was ist Auslandseinsatzentgelt?
Beim Thema Auslandseinsatzentgelt muss grundsätzlich zwischen dem Einsatz Ihrer Karte in der Eurozone und außerhalb davon unterschieden werden.
Welche Kosten entstehen beim Einsatz der Kreditkarte im Ausland?
Beim Einsatz Ihrer Kreditkarte in Nicht-Euro-Ländern kann ein Auslandseinsatzentgelt anfallen. Dies ist eine Gebühr für das Umrechnen in die jeweilige Landeswährung, quasi eine Servicegebühr Ihrer Bank. In einigen Fällen kann diese günstiger sein als der Umtausch von Bargeld. Innerhalb der Euro-Zone sind solche Einsätze in der Regel kostenfrei.
Was ist bei der Bezahlung in Fremdwährung zu beachten?
Zusätzlich zu dem Entgelt für das Umrechnen in die jeweilige Landeswährung können bei Bargeldabhebungen an Geldautomaten weitere Kosten durch die Bank oder den Geldautomatenbetreiber entstehen. Um unnötig hohe Aufschläge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Bargeld immer in der Landeswährung auszahlen zu lassen. Achten Sie bei der Abhebung am Automaten darauf, die richtige Option zu wählen. Bei Auszahlung in Landeswährung gilt nämlich der Wechselkurs der Kreditkartenfirma, nicht der des Automatenbetreibers, welcher hohe Aufschläge enthalten kann.
Biallo-Tipp: Einige Banken und Kreditkartenanbieter bieten spezielle Reisekreditkarten, die für den internationalen Einsatz optimiert sind und bei denen das Auslandseinsatzentgelt reduziert ist oder sogar ganz entfällt. In diesem Fall wird einfach zum Wechselkurs der Kreditkartenfirma (also etwa Visa oder Mastercard) umgerechnet, der aber ebenfalls einen Aufschlag auf den offiziellen Wechselkurs enthalten kann. Zudem lohnt es sich, vor der Abreise bei Ihrer Bank nachzufragen, ob sie Partnerbanken im Reiseland hat, bei denen Sie günstiger oder sogar kostenfrei Bargeld abheben können.
Vergleich der Kreditkartenkosten im Ausland
In unserem Kreditkarten-Vergleich finden Sie eine sorgfältig ausgewählte Gegenüberstellung verschiedener Kreditkartenangebote. Um Ihnen jedoch zusätzlich noch eine bessere Entscheidungshilfe für die perfekte Kreditkarte im Ausland zu liefern, haben wir Ihnen im Folgenden die Kosten, die bei einem Einsatz Ihrer Kreditkarte im Ausland entstehen können, dargestellt.
Wie sicher ist das Bezahlen und Abheben mit Kreditkarte im Ausland?
Die Sicherheit Ihrer Kreditkartenzahlungen im Ausland hängt wesentlich von einigen grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen ab: Bewahren Sie aus Sicherheitsgründen Ihre PIN und Kreditkarte niemals zusammen auf. Ein kritischer Blick auf den Geldautomaten vor der Nutzung kann ebenfalls schützen: Überprüfen Sie, ob möglicherweise Manipulationen vorliegen, die darauf abzielen könnten, Ihre Kartendaten unbemerkt abzugreifen. Solche Vorsichtsmaßnahmen helfen, das Risiko des Datendiebstahls zu minimieren und Ihre Finanzen auch auf Reisen sicher zu halten. Zudem haften Kreditkartenanbieter in der Regel für Verluste, sofern Sie einen Diebstahl oder Verlust Ihrer Karte unverzüglich melden und sich nicht “grob fahrlässig” verhalten haben. Dies bietet Ihnen eine zusätzliche Sicherheitsschicht und schützt Sie vor unautorisierten Transaktionen.
Welche Kreditkarte wird weltweit akzeptiert?
Bei der Planung einer Reise steht oft die Frage im Raum, welche Kreditkarte die beste weltweite Akzeptanz bietet. Sowohl Visa als auch Mastercard genießen global eine sehr ähnliche und weitreichende Akzeptanz. Daher sollte die Entscheidung für eine bestimmte Kreditkarte weniger von der Marke abhängen als vielmehr von Ihren persönlichen Bedürfnissen.
American Express, kurz Amex, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle beim Einsatz im Ausland. Auch wenn American Express in Deutschland nicht die gleiche Akzeptanzdichte wie Visa oder Mastercard erreicht, ist sie jedoch in vielen Geschäften und Restaurants weltweit willkommen.
6 Tipps für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland
Nachfolgend stellen wir Ihnen sechs wichtige Tipps für den Kreditkarteneinsatz im Ausland vor.
Akzeptanz der Kreditkarte im Urlaubsland prüfen - Bevor Sie Ihre Auslandsreise antreten, sollten Sie zunächst die Akzeptanz Ihrer Kreditkarte an Ihrem Reiseziel prüfen. Während Sie in Europa sicher zahlreiche Akzeptanzstellen und Geldautomaten für die beliebtesten Kreditkarten von Visa und Mastercard finden, könnte das in exotischen Ländern schon anders aussehen. Gerade wenn Sie über Ihre Kreditkarte im Urlaubsland Bargeld abheben möchten, sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, ob ein Geldautomat in der Nähe ist. Auf den Webseiten von Mastercard und Visa können Sie sich online den nächsten Automaten anzeigen lassen. Vor Ort achten Sie einfach auf das Visa- oder Mastercard-Logo am Eingang des Geschäfts oder Restaurants. Zudem sollten Sie darauf achten, ob Ihre Kreditkarte überhaupt während der gesamten Reisezeit noch gültig ist. Dies geht ganz einfach, in dem Sie auf der Vorderseite Ihre Kreditkarte nach dem Ablaufdatum schauen.
Freischaltung Ihrer Kreditkarte für das Ausland prüfen - Einige Kreditkarten müssen eventuell erst für Zahlungen außerhalb Ihres Heimatlandes freigeschaltet werden. Moderner Komfort erlaubt es Ihnen bei vielen Anbietern, diese Freischaltung direkt über eine zugehörige App oder die Webseite des Anbieters unter der Funktion „Card Control“ selbst vorzunehmen. So behalten Sie die volle Kontrolle über den Einsatz Ihrer Kreditkarte im Ausland und können diese bei Bedarf auch schnell wieder sperren.
Kreditkarten PIN kennen - Kennen Sie die PIN für Ihre Kreditkarte auswendig? Im Inland ist diese immer häufiger nicht zwingend notwendig, was auch an der Zahlung per Apple Pay oder Google Pay liegt. Doch im Ausland kommen Sie ohne die Kreditkarten-PIN nicht aus. Diese benötigen Sie sowohl zum Abheben von Bargeld am Geldautomaten als auch bei der Bezahlung im Handel. Falls Sie Ihre PIN nicht mehr finden, sollten Sie diese rechtzeitig vor Ihrer Auslandsreise bei dem Kreditkartenaussteller neu beantragen. Wichtig: Merken Sie sich die PIN nach Möglichkeit und bewahren Sie diese niemals gemeinsam mit Ihrer Kreditkarte auf. Biallo-Tipp: Einige Kreditkartenanbieter bieten auch die Verwaltung der PIN und sämtlicher Kartenfunktionen über eine eigene App unter dem Stichwort Card Control.
Verfügungsrahmen korrekt einstellen - Es kommt immer wieder vor: Sie shoppen im Urlaub, machen Ausflüge und bezahlen im Restaurant. Überall geben Sie Geld aus. Kommt dann noch eine größere Ausgabe hinzu oder Sie möchten bei der Abreise die gesamte Hotelrechnung bezahlen, ist das mit der Kreditkarte nicht möglich. Sie haben Ihren monatlichen Verfügungsrahmen überzogen. Deshalb sollten Sie vor Abreise genau prüfen, wie hoch der Verfügungsrahmen Ihrer Kreditkarte ist und diesen gegebenenfalls bei der Bank erhöhen lassen. Gelingt das nicht, könnte eine zweite Kreditkarte als Alternative eine gute Lösung sein. Das ist ohnehin zu empfehlen, um eine noch größere Akzeptanz zu erreichen. Achten Sie bei mehreren Karten immer darauf, dass diese sich ergänzen. Nutzen Sie also beispielsweise eine Visa Card und ergänzend dazu eine Mastercard. Bei vielen Karten können Sie auch vor dem Urlaub Geld auf das Kreditkartenkonto überweisen und sich so zusätzlichen Spielraum verschaffen.
Kreditkarte mit Versicherung – Zusatzleistungen und Gültigkeit prüfen - Premium-Kreditkarten enthalten oft diverse Versicherungen, die Ihnen bei Hotelbuchungen, der Anmietung eines Mietwagens oder bei der Shopping-Tour auf Reisen helfen. Außerdem beinhalten einige Kreditkarten spezielle Pakete mit Reiseversicherungen. Daher erkundigen Sie sich am besten noch vor einer Urlaubsbuchung über die in Ihrer Kreditkarte inkludierten Zusatzleistungen. Prüfen Sie vor Reisebeginn unbedingt, welche Versicherungen Sie im Zielland nutzen können, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt. Häufig sind die Versicherungsleistungen auch an bestimmte Bedingungen gekoppelt, etwa dass sie einen bestimmten Prozentsatz der Reisekosten mit der Karte bezahlen.
SRF
Japans Probleme mit lästigen Reisenden
Rüpelhafte Touristinnen und Touristen haben Geishas bedrängt, um ein Foto zu machen. Jetzt gilt in bestimmten Gassen von Kyoto ein Touristen-Zutrittsverbot.
wmn
Rentner aufgepasst: In diesen 6 Ländern könnt ihr steuerfrei leben
Die Nachrichten sind voll damit: Deutschen droht im Ruhestand die Altersarmut. Und all das nur, weil das Rentenniveau immer weiter abgesenkt wird. Für Rentner:innen bedeutet das: Die finanzielle Lücke, die es im Alter zu schließen gilt, wird immer größer. Auch du machst dir bereits Gedanken über den Ruhestand und möchtest so viel Geld wie möglich zur Verfügung haben? Dann ist dieser Artikel genau richtig für dich. Welche Länder für Rentner:innen pure Steueroasen sind, erfährst du hier.
Steueroase für Rentner: In diesen 6 Ländern zahlst du nichts
Es kann sehr beruhigend sein, im Ruhestand zu wissen, dass man sich finanziell keine Sorgen machen muss. Doch statt sich zu fragen, wie man das erreichen kann, gibt es eine Alternative: Der Umzug ins Ausland. Viele Länder bieten Rentner:innen eine Vielzahl von Vorteilen, wie beispielsweise keine Steuern auf das Renteneinkommen. Und einige von ihnen sind sogar überraschend nah am Heimatland.
1. Uruguay
Das südamerikanische Land erhebt keine Steuern auf ausländische Einkünfte. Das bedeutet, dass Rentner:innen, die ihre Rente aus anderen Ländern beziehen, in Uruguay keine Steuern zahlen müssen.
2. Griechenland
Du möchtest deinen Lebensabend nicht allzu weit weg von deiner Familie in Deutschland verbringen? Dann bietet sich Griechenland als Steueroase für Rentner:innen besonders gut an. Entscheidest du dich mehr als 183 Tage im Jahr auf der Balkanhalbinsel zu verbringen, kannst du deinen Einkommenssteuersatz auf sieben Prozent senken.
Gültig ist diese Regel dann für 15 Jahre, berichtet das Focus Magazin. Neben finanzieller Freiheit erwarten dich in Griechenland nicht nur wunderschöne Sehenswürdigkeiten und Inseln, sondern auch bis zu 3.000 Stunden Sonnenschein. Und: Wer aktuell eine neu gebaute Immobilie kauft, der zahlt bis 2024 keine Mehrwertsteuer.
3. Kambodscha
Für all diejenigen, die Deutschland und Europa endgültig den Rücken zukehren wollen, lohnt sich ein Umzug nach Kambodscha. Für die Einreise benötigst du lediglich ein Rentner:innen-Visum, das anders als andere Länder keine strengen Regeln vorgibt. Die einzige Voraussetzung für das sogenannte Retirement-Visum ist dein Alter. Um es zu bekommen, musst du nämlich mindestens 55 Jahre alt sein. Einmal in Kambodscha eingelebt, kannst du dich über sehr günstige Lebenshaltungskosten freuen.
Musst du in der Zeit deines Aufenthalts jedoch in medizinische Behandlung, lohnt es sich nach Thailand zu fahren. Der Grund: In Kambodscha ist die medizinische Versorgung nicht allzu gut. In Thailand hingegen gibt es internationale private Krankenhäuser, die einen hohen medizinischen Standard bieten.
Für Rentner:innen ist Thailand heutzutage übrigens keine Steueroase mehr. Das liegt an den immer weiter steigenden Preisen und den strengen Vorgaben für ein Rentner:innen-Visum. Hier benötigst du für das Visum entweder ein Einkommen von mindestens 1.700 Euro oder Ersparnissen von mindestens 20.000 Euro.
4. Türkei
Auch in der Türkei können sich Rentner:innen auf günstige Lebenshaltungskosten, Sonnenschein und ein Rentner:innen-Visum freuen. Hier bekommst du Immobilien im Gegensatz zu Deutschland für sehr wenig Geld. Eine 3-Zimmer-Wohnung zum Eigentum kostet hier lediglich 50.000 Euro. Ein frei stehendes Haus nur 100.000 Euro. Für den Aufenthaltstitel benötigst du neben einem Mietvertrag, einen gültigen Reisepass sowie 500 Euro Einkommen monatlich.
5. Mexiko
Hast du gewusst, dass Mexikaner:innen uns Deutsche besonders lieb haben? Ein guter Grund, um seinen Lebensabend in Nordamerika zu verbringen. Hier ist es nicht nur das ganze Jahr über warm bis heiß, auch die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu Deutschland sehr günstig.
Nachteile für eine Auswanderung nach Mexiko gibt es leider auch. So musst du für eine medizinische Versorgung ziemlich tief in die Tasche greifen und auch der Drogenkrieg macht das Land alles andere als sicher.
Entscheidest du dich trotzdem für die Steueroase Mexiko, kannst du dich für ein dauerhaftes Rentner:innen-Visum bewerben. Dafür musst du mindestens 50 Jahre alt sein und einen monatlichen Geldeingang von 3.736 Euro nachweisen. Du hast diese finanziellen Mittel nicht? Dann solltest du dich über ein Touristenvisum informieren. Mit diesem kannst du dich bis zu 180 Tagen in Mexiko aufhalten und so den kalten Monaten in Deutschland entfliehen.
6. Georgien
Die ehemalige Sowjetrepublik ist eine echte Steueroase für Rentner:innen und sollte beim Auswandern nicht außen vor gelassen werden. So erwarten dich hier nicht nur niedrige Lebenshaltungskosten, auch deine Einnahmen aus dem Ausland müssen bis nicht versteuert werden. Entscheidest du dich bis zu einem Jahr in Georgien zu leben, darfst du als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin dich dort auch ohne Visum aufhalten.
Eine Sache, die jedoch noch wichtig zu erwähnen ist: Lebst du länger als 6 Monate in Georgien, musst du deine Einnahmen aus dem Ausland versteuern. Hier wird ein pauschaler Steuersatz von 20 Prozent fällig.
Arabella Gomez Rodríguez
Tages-Anzeiger
FDP-Nationalrat Simon Michel bricht mit einem freisinnigen Tabu: Der Ypsomed-CEO fordert, dass Schweizer Unternehmen die Aufrüstung der Armee mit einer Sondersteuer finanzieren. Für eine Dauer von zehn Jahren – von 2026 bis 2035 – soll die Gewinnsteuer für Unternehmen auf Bundesebene von heute 8,5 auf 9,5 Prozent erhöht werden. Michels Plan würde dem Bund pro Jahr zusätzlich 1,3 bis 1,4 Milliarden Franken einbringen. Über die Dauer von zehn Jahren kämen so 13 bis 14 Milliarden zusammen – es ist das Geld, das der Armee laut eigenen Angaben zurzeit fehlt. Der Plan stösst in der eigenen Partei auf wenig Gegenliebe. FDP-Präsident Thierry Burkart nennt ihn «naiv». Michel ficht das nicht an: Er will nun einen parlamentarischen Vorstoss lancieren.
t3n
Ratgeber: Trinkgeld geben mit Karte: Wie macht man das und bei wem landet es?
Einfach im Restaurant aufrunden war bei Bargeld simpel– doch wie löst man das eigentlich bei bargeldlosem Bezahlen, dass das Personal das Geld auch wirklich bekommt und nicht noch versteuern muss?
Anders als die Speisen und Getränke, die je nach Situation mit 7 oder 19 Prozent abgerechnet werden, soll für Trinkgeld eigentlich keine Mehrwertsteuer anfallen. Alle gängigen Kassensysteme in der Gastronomie können das inzwischen abbilden und die meisten Gastronomiebetriebe nutzen diese Steuerfreiheit auch. Auf der Rechnung erscheint dann der geforderte Betrag mit dem üblichen Steuersatz und der Tip-Betrag mit null Prozent Mehrwertsteuer. Positiver Nebeneffekt für Einladende bei Geschäftsessen: Der Bewirtungsbeleg weist dann in der Regel auch gleich das Trinkgeld (mehrwertsteuerfrei aufgeschlüsselt) aus.
Grundsätzlich ist das Trinkgeld in den meisten Fällen steuerfrei – und das seit 2002 in vollem Umfang, sofern es nicht ein vertraglich festgelegter fester Teil des Gehalts ist (was es aber meist nicht ist). Voraussetzung ist, dass es freiwillig über die normale Rechnungssumme hinaus erbracht wird. Das gilt also immer dann, wenn es nicht als vorgegebener fester Betrag auf der Rechnung bereits erscheint.
Übrigens sind Trinkgelder, die in einem Pool landen und hinterher auf alle verteilt werden, offiziell nicht steuerfrei (auch wenn sich daran viele Gastronomiebetriebe nicht halten). Der Grund: Trinkgeld muss direkt vom Kunden einer bestimmten Person zukommen – ob bar oder unbar ist dabei unerheblich. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Trinkgelder, die du dem Inhaber eines Betriebs gibst, müssten offiziell stets durch diesen versteuert werden und sind für den Unternehmer nicht steuerfrei. Auch das ist ein Detail, das in vielen Betrieben weniger streng gehandhabt wird.
Wer übrigens befürchtet, dass das Bedienpersonal durch das bargeldlose Bezahlen weniger Trinkgeld erhält, der täuscht sich: Untersuchungen haben ergeben, dass bei bargeldlosem Bezahlen tendenziell großzügiger aufgerundet wird. Nicht legal ist und bleibt weiterhin das Einbehalten des Trinkgeldes durch den Inhaber eines Restaurants. Diesbezüglich hatte es in der Vergangenheit Kritik an manchen Restaurants gegeben, die über Lieferdienste Ware ausgeliefert haben. Hier bietet sich, wenn du die Befürchtung hast, weiterhin an, ein paar Münzen bereit zu halten und dem/der Fahrer:in in die Hand zu drücken.
Tobias Weidemann
Kopp exklusiv
Anfang 2022 gingen viele Geschichten über eine angeblich neue Fluchtsteuer durch die Presse, die so nicht richtig waren. Diese Wegzugssteuer gab es vorher schon, aber im Januar 2022 trat eine Änderung in Kraft. Während bis dahin beim Wegzug in ein anderes EU-Land diese Steuer auf unbestimmte Zeit zinslos gestundet wurde, wird sie seit 2022 auch bei einem Umzug in der EU von der deutschen Politik einkassiert.
Einziges Entgegenkommen ist seitdem die Möglichkeit einer 7-jährigen Ratenzahlung. Inzwischen liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof, weil Kläger einen deutschen Verstoß gegen das EU-Recht der Niederlassungsfreiheit vermuten.
Steuerfalle für Rentner
Außer Firmeninhabern gibt es noch eine weitere, sehr große Personengruppe, die Deutschland lieber nicht offiziell verlässt:
deutsche Rentner! Während die Bezüge der in Deutschland lebenden Senioren erst ab einem Freibetrag in Höhe von 10’908 Euro besteuert werden, fällt dieser Freibetrag seit 2005 bei Rentnern mit Wohnsitz im Ausland weg. Hier gelten die üblichen Einkommensteuersätze ab dem ersten Cent, wobei die Zuständigkeit für Rentner in aller Welt beim Finanzamt Neubrandenburg liegt. Es dauert immer ein paar Jahre, bis neue Rentenbezieher auf dessen Listen stehen, sodass sich diese im Ausland in Sicherheit wähnen, bis nach 3 oder 4 Jahren die erste Zahlungsaufforderung in Italien oder auf Mallorca eintrifft, welche die Steuer für die offenen Jahre einfordert und nicht selten einen gewissen Schock auslöst.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn das Land, in dem der Rentner wohnt, ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit Deutschland hat, das dem Wohnsitzland das Recht auf Besteuerung von Renten einräumt, geht Deutschland leer aus und der betroffene Rentner kommt nicht selten billiger weg. Länder, in denen deutsche Rentner ihre Ruhe vor dem Finanzamt Neubrandenburg haben, sind unter anderem Albanien, Bolivien, Bosnien, Ecuador, Estland, Frankreich, Griechenland, Indien, Island, Israel, Jamaika, Kuwait, Lettland, Litauen, Marokko, Moldau, Russland, Serbien, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Sri Lanka, Thailand, Tschechien, Venezuela und die USA. Wer in keines dieser Länder ziehen will, dem bleibt je nach Höhe der Rente zur Steuervermeidung nur die Möglichkeit, nicht offiziell auszuwandern, einen (Schein-)Wohnsitz bei Kindern, Verwandten oder Freunden sowie ein Konto in Deutschland beizubehalten und im Land seiner Wahl als Dauerurlauber zu leben. Nobert Bartl
Notizbuch
Freispruch für Much. Der bayerische Unternehmer Michael Much hängte zwei Witzplakate auf seinem Grundstück auf und zog damit grünen Zorn auf sich. Das eine Transparent zeigte Robert Habeck mit der Frage, ob er überhaupt bis drei zählen könne. Das andere präsentierte Ricarda Lang auf einer Dampfwalze, dazu Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock, allesamt unter dem Schriftzug: »Wir machen alles platt«. Die deutsche Außenministerin fühlte sich beleidigt und klagte.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe zu 40 Tagessätzen à 150 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Hier werde Stimmungsmache gegen die Grünen betrieben, so die Argumentation. Much erhielt außerdem noch Polizeibesuch – mit Durchsuchungsbeschluss. Die Verteidigung Muchs betonte, man dürfte überhaupt keine Politikerkarikaturen mehr machen, wenn schon diese Karikaturen ehrverletzend wären.
Das Amtsgericht Miesbach sah die Sache ebenfalls anders als die Staatsanwaltschaft und erklärte, die Plakate seien nicht strafbar. Much wurde freigesprochen.
DAS INVESTMENT
Tim Albrecht galt als gefeierter Star-Fondsmanager. Heute beschreibt sich der 51-Jährige fernab der Finanzwelt als „Hausmann, Privatier und Übungsleiter Sport“. Vergangenen Donnerstag stand er jedoch als Zeuge im Prozess um den spektakulären Zusammenbruch von Wirecard vor Gericht. Albrecht, der einst Milliarden im DWS Deutschland verwaltete, gab Einblick in seine Entscheidungen, die zu massiven Investitionen in Wirecard-Aktien führten. Zum Jahreswechsel sei sein „Arbeitsverhältnis mit der DWS erloschen“, erklärte Albrecht.
Zur Hochzeit seiner Karriere verwaltete Albrecht über 8 Milliarden Euro. Seine Entscheidung, fast 10 Prozent des Fondsvermögens in Wirecard zu investieren, begründete er mit den verlockenden Wachstumsversprechen des damaligen Managements. Diese Entscheidungen trugen jedoch zu seinem beruflichen Niedergang bei, nachdem Wirecard in einem der größten Finanzskandale Deutschlands zusammenbrach. Fast 2 Milliarden Euro wurden auf Treuhandkonten vermisst, was zu Wirecards Insolvenz führte.
Albrecht räumte einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge ein, trotz früherer Bedenken und Warnzeichen, wie den undurchsichtigen Bilanzen und Wirecards zwielichtigen Geschäftsanfängen, in das Unternehmen investiert zu haben. Er gestand, die Kritik von Shortsellern und Journalisten als Teil einer Komplott-Theorie abgetan zu haben, bis ein KPMG-Bericht die gravierenden Unregelmäßigkeiten aufdeckte. Als der Bericht vorlag, sei er „fast vom Stuhl gefallen“.
Sofort verkaufte er etwa die Hälfte der Wirecard-Aktien, so Albrecht. Beim Rest wollte er abwarten. Ein Fehler: Wirecard war nach wenigen Tagen erledigt. Zu seinem Investment sagte er: „Das war der erste Sargnagel.“
Nach dem Zusammenbruch von Wirecard musste sich Albrecht internen Untersuchungen und der Kritik der DWS-Führung stellen. Sein Versuch, zurückzutreten, wurde abgelehnt. Er verließ das Unternehmen im Frühjahr 2023. Christoph Fröhlich
Biallo.de
Die deutsche Wirtschaft kämpft mit der Rezession. Top-Ökonom Gunther Schnabl, Professor für Wirtschaftspolitik und Internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Leipzig, sieht mehrere Gründe für die anhaltend schwache Wirtschaftsleistung Deutschlands: Planwirtschaft, Regulierungswut, mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, ausufernde Sozialausgaben, marode Infrastruktur – um nur einige zu nennen.
WEINWIRTSCHAFT
Italiens Ministerium für Landwirtschaft, Nahrungsmittelsouveränität und Forstwirtschaft hat die definitive Erntemenge 2023 bekannt gegeben. Mit 38,3 Mio. Hektoliter und einem Verlust von 23,2 Prozent gegenüber 2022 wurde die magerste Ernte der Nachkriegszeit eingefahren. Die Daten stimmen in etwa mit der stark reduzierten Ernteprognose überein, die Ende November 2023 von Assoenologi, Ismea und dem Branchenverband UIV veröffentlicht wurde. Die Einbußen gehen vor allem auf den Befall von Falschem Mehltau in Mittel- und Süditalien zurück, wo bis zu 60 Prozent der Ernte betroffen waren. Der sommerliche September hatte sich zwar positiv auf die Qualität der Trauben ausgewirkt, aber auch ihr Gewicht reduziert und zu einer weiteren Mengenreduktion geführt.
Laut dem gemeinsamen Monitor von Assoenologi, Ismea und UIV machen in Italien knapp 52 Prozent der Herstellung Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (DOP/g.U.), 25 Prozent fallen auf IGT-Qualitäten (g.g.A.), der Rest auf generische Weine und Sortenweine Italia. VC
Frieden schließt man mit Feinden, nicht mit Freunden. Antje Vollmer
Der digitale Euro ist nicht dazu gedacht, als Geldanlage zu dienen. Daher wird der digitale Euro nicht verzinst.
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