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Bundestag verschleppt Wahlprüfung

Vier Monate nachdem die Partei BSW mit 4,981% an der 5%-Hürde scheiterte, hat der Bundestag gestern einen Wahlprüfungsausschuss eingerichtet, bei dem die Partei aufgrund der vielen zum Teil offenkundigen, zum Teil wahrscheinlichen Auszählungsfehler Beschwerde einlegen kann. Obwohl oder weil die Mehrheit der Regierung davon abhängt, dass der Nichteinzug des BSW in den Bundestag Bestand hat, verschleppt dieser die Wahlprüfung.

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Das Bundesverfassungsgericht, das wegen übermäßig enger Tuchfühlung mit der Regierung in die Kritik geraten ist, hat im März Klagen auf Neuauszählung unter Verweis auf die vorrangige Zuständigkeit des erst jetzt gegründeten Ausschusses abgewiesen. Das Gericht urteilte zwar, dass eine Verfassungsbeschwerde möglich sei, wenn der Bundestag die Prüfung übermäßig verschleppe. Es äußerste sich aber nicht dazu, wie viel Zeit sich der Bundestag lassen könne. Damit lässt das Gericht der Bundestagsmehrheit alle Möglichkeit, das Verfahren so lange zu verschleppen, dass eine etwaige Neuauszählung mit gutem Ausgang für das BSW keinen nennenswerten Einfluss auf die aktuelle Legislaturperiode haben wird.


Ob man ein System als funktionierende Demokratie bezeichnen kann, in dem es für die Regierungsmehrheit im Parlament derart leicht ist, die Neuauszählung einer von Auszählungsfehlern durchzogenen Wahl mit sehr knappem Ausgang zu verhindern oder massiv zu verzögern, wenn davon sogar die Mehrheit der Regierung abhängt, ist zumindest fraglich. Quelle: Geld und mehr, Norbert Häring.

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