So bewahren Sie Ihr Erbe vor der Wegzugsteuer

Viele Vermögende fühlen sich vor der Wegzugsteuer sicher –solange sie in Deutschland bleiben. Doch auch die Mobilität der Erben kann die Steuer auslösen. Geht es um die Wegzugsteuer, wähnen sich viele Vermögende in Sicherheit. Ihre Annahme: Solange sie selbst in Deutschland wohnen, müssen sie auf ihre Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Investmentfonds auch keine Wegzugsteuer zahlen. Doch die Steuer kann auch ohne persönlichen Wegzug der Vermögenden fällig werden – so etwa bei einer Schenkung oder im Erbfall. (Autorin: Katharina Schneider), Quelle: Handelsblatt.




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