Preiswerbung muss echten Rabatt zeigen
- Holbach News

- 9. Jan.
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Die UVP darf zwar als Streichpreis verwendet werden. Unzulässig ist es jedoch, zusätzlich eine Prozentersparnis anzugeben und so den Eindruck eines echten Rabatts zu erwecken. Quelle: OnlinehändlerNews Weekly.



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