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Hinweise zur Besteuerung in Deutschland

Die deutsche Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur Behandlung von Kryptowerten in ihrem neusten Schreiben bestätigt. Demnach handelt es sich bei Kryptowerten wie beispielsweise Bitcoin und Ether grundsätzlich um sonstige Wirtschaftsgüter, für die die sogenannte «Jahresfrist» gilt. Gewinne aus der Veräusserung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten sind hiernach steuerpflichtig, wenn sie nicht länger als ein Jahr gehalten wurden; für Veräusserungsverluste gilt ebenso die Jahresfrist. Der Gewinn oder Verlust aus der Veräusserung von Kryptowerten ermittelt sich verkürzt gesagt aus dem Veräusserungserlös abzüglich der Anschaffungs- und Werbungskosten. (Autoren: Anna Schmitz und Isabel Könemann, KPMG). Quelle: Handelskammer Deutschland Schweiz.

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