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Der Referenzzinssatz sinkt erneut

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Der Referenzzinssatz geht zum zweiten Mal im laufenden Jahr um 0.25 Prozentpunkte zurück. Das sind gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter: Viele können nun eine Mietzinssenkung beantragen. Wichtig: Wer Anrecht auf eine Mietzinsreduktion hat, muss in der Regel selbst aktiv werden und ein Senkungsbegehren per Einschreiben einreichen. Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt ein Musterschreiben zum Download zur Verfügung, das Sie verwenden können. In seltenen Fällen setzen Vermieter die Senkung von sich aus um. (Autor: Dan Urner), Quelle: moneyland.ch.

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