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Unbegründete Schufa-Meldungen können zu immateriellem Schadensersatz führen

Urteil des BGH vom 28.01.2025, Az.: VI ZR 183/22


Weil eine Kundin die Rechnungen ihres Mobilfunkanbieters nach einigen Monaten nicht zahlte, meldete dieser sie bei der Schufa, obwohl keine Entscheidung über die Forderungen vorlag. Die Stigmatisierung der Frau als zahlungsunfähig oder –unwillig sowie die Herabsetzung der Kreditwürdigkeit müsse nicht hingenommen werden. Daher sprach der BGH wie auch die Vorinstanz ihr einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro nach der DSGVO zu. Quelle: kanzlei.biz.

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