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Steuerpflicht für Rentner

Viele Rentnerinnen und Rentner werden von ihrer Steuerpflicht überrascht. Das Finanzamt kann Steuererklärungen bis zu sieben Jahre rückwirkend nachfordern.



Nach der jüngsten Zahl für 2020 gab es in Deutschland rund 17,4 Millionen Steuerpflichtige mit Renteneinkünften. Knapp 6,9 Millionen von ihnen waren tatsächlich einkommensteuerpflichtig und mussten Steuern entrichten, so eine Auskunft des Bundesfinanzministeriums. Die Steuerpflicht ist aber längst nicht allen Rentnerinnen und Rentnern bekannt. „Wer als Arbeitnehmer nie eine Steuererklärung abgegeben hat, wird von der Pflicht als Rentnerin oder Rentner eventuell überrascht“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).


Erstmals müssen die Betroffenen von sich aus eine Steuererklärung einreichen. Die Steuerpflicht nicht zu kennen, ist fürs Finanzamt aber kein Argument. Die Deutsche Rentenversicherung meldet den Finanzämtern die Rentenzahlungen und diese wenden sich in der Regel an die Bürgerinnen und Bürger. Fachleute erklären, was bei Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner zu beachten ist. (Autorin: Mechthild Henneke), Quelle: Frankfurter Rundschau.

 
 
 

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