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Spanien: Besitzen Sie Vermögenswerte oder Rechte im Ausland?

Alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz auf spanischem Territorium, die sich zum 31. Dezember 2024 (oder zu irgendeinem Zeitpunkt desselben Jahres) in einer der folgenden Situationen befanden:


  • Bankkonten im Ausland : Inhaber, Vertreter, Bevollmächtigte, Begünstigte oder Personen mit Verfügungsbefugnis über Girokonten bei Finanzinstituten außerhalb Spaniens.

  • Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten : Inhaber von Wertpapieren, Rechten, Lebens- oder Invaliditätsversicherungen und Lebens- oder befristeten Renten, die im Ausland hinterlegt, verwaltet oder erworben wurden.

  • Immobilien : Eigentümer von Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten daran im Ausland.

Darüber hinaus ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, wer die folgenden Betragskriterien erfüllt:


  • Block 1: Auslandskonten mit einem Saldo zum 31.12.2024 oder einem durchschnittlichen Saldo im letzten Quartal des Jahres von mehr als 50.000 Euro .

  • Block 2: Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Erträge im Ausland, deren Wert zum 31.12.2024 größer als 50.000 Euro ist.

  • Block 3: Im Ausland gelegene Immobilien und Rechte daran mit einem Wert größer als 50.000 Euro .


Quelle: cinc.com.


Anmerkung der Geldbrief-Redaktion: Reiche Ausländer meiden einen Wohnsitz in Spanien.

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