Alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz auf spanischem Territorium, die sich zum 31. Dezember 2024 (oder zu irgendeinem Zeitpunkt desselben Jahres) in einer der folgenden Situationen befanden:
Bankkonten im Ausland : Inhaber, Vertreter, Bevollmächtigte, Begünstigte oder Personen mit Verfügungsbefugnis über Girokonten bei Finanzinstituten außerhalb Spaniens.
Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten : Inhaber von Wertpapieren, Rechten, Lebens- oder Invaliditätsversicherungen und Lebens- oder befristeten Renten, die im Ausland hinterlegt, verwaltet oder erworben wurden.
Immobilien : Eigentümer von Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten daran im Ausland.

Darüber hinaus ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, wer die folgenden Betragskriterien erfüllt:
Block 1: Auslandskonten mit einem Saldo zum 31.12.2024 oder einem durchschnittlichen Saldo im letzten Quartal des Jahres von mehr als 50.000 Euro .
Block 2: Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Erträge im Ausland, deren Wert zum 31.12.2024 größer als 50.000 Euro ist.
Block 3: Im Ausland gelegene Immobilien und Rechte daran mit einem Wert größer als 50.000 Euro .
Quelle: cinc.com.
Anmerkung der Geldbrief-Redaktion: Reiche Ausländer meiden einen Wohnsitz in Spanien.
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