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Social Media - Fristlose Kündigung

Autorenbild: Hans-Peter HolbachHans-Peter Holbach

Privates hat meist keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis. Wenn sich aber ein Tendenzträger in sozialen Medien z. B. antisemitisch äußert und so dem Ansehen seines Arbeitgebers schadet, kann er gekündigt werden – sogar fristlos. (Quelle: Buse.de)



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