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Individualbesteuerung: die Abschaffung der Heiratsstrafe

Spätestens ab 2032 sollen Ehepartner einzeln besteuert werden. Die sogenannte Heiratsstrafe wird aufgrund der Abstimmung von Anfang März abgeschafft. Die Systemumstellung hat Folgen, die weit über die steuerliche Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren hinausgehen: Die Individualbesteuerung sei kein blosser Akt der Steuergerechtigkeit, sondern «ein massiver Eingriff in die Rentabilitätsrechnung der privaten Altersvorsorge», sagt Andreas Lichtensteiger, Geschäftsführer des Finanzplanungs- und Beratungsunternehmens Vermögenspartner. (Autor: Reto Zanettin), Quelle: cash.

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