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Immer wieder: Die Kündigung muss bewiesen werden


Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird nur wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Bestreitet der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess, die Kündigung je erhalten zu haben, muss der Arbeitgeber den Zugang beweisen. (Autorin: Sabine Feindura), Quelle: buse.de.

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