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Entry/Exit System: Neues EU-Einreiseverfahren für Reisende aus Nicht-EU-Ländern

Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern mit Kurzaufenthalt in der EU (bis zu 90 Tage) wird das neue digitale Ein- und Ausreiseverfahren verpflichtend. Statt Passstempeln werden künftig Reisedaten, Gesichtserkennung und Fingerabdrücke erfasst. So einfach geht’s am Self-Service-Kiosk: elektronischen Reisepass (ePass) auflegen, Gesichtsbild erfassen lassen und Fingerabdrücke der rechten Hand scannen – anschließend zur Grenzkontrolle zur Bestätigung.


Für die Zwecke des EES bezeichnet der Ausdruck „Drittstaatsangehörige“ Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.


„Kurzaufenthalt“ bezeichnet einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieser wird als ein einziger Zeitraum für alle europäischen Länder berechnet, die das EES verwenden. Ein- und Ausreisen oder Einreiseverweigerungen werden elektronisch im EES erfasst. Quelle: travel-europe.europa.eu.

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