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Ein „Mangelhaft“ kann teuer werden: Das OLG Frankfurt entschied über eine Millionenklage gegen die Stiftung Warentest.


Ein negatives Testurteil der Stiftung Warentest kommt für viele Unternehmen einem Verkaufsstopp gleich. Im aktuellen Fall traf es einen Hersteller von Rauchwarnmeldern, dessen Produkte mit „mangelhaft“ bewertet wurden. Die Grundlage für dieses Urteil war jedoch eine fehlerhafte Funktionsprüfung.


Der Fall geht nun zurück an das Landgericht Frankfurt, das über die genaue Höhe des Schadens entscheiden muss. Im Raum steht eine Forderung von 7,7 Millionen Euro. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob die Stiftung Warentest den Weg vor den Bundesgerichtshof sucht. (Autorin: Yvonne Bachmann), Quelle: Händlerbund.

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