top of page

Übergewinn-Steuer

Wieder einmal geistert der Begriff „Übergewinne” durch die Köpfe einiger Politiker. Fünf Mitgliedsländer der EU haben eine Initiative auf den Weg gebracht, deren Ziel es ist, die sogenannten Übergewinne, die im Zuge des Irankriegs angeblich oder tatsächlich entstehen, zu besteuern. Dass sich Österreich darunter findet, wundert angesichts eines sozialdemokratischen Finanzministers vermutlich niemanden.



Unbestreitbare Tatsache ist, dass die Krise derzeit überwiegend einen Gewinner kennt, nämlich Energiekonzerne. Ziel der Initiative ist es nun, ein Drittel jener Gewinne wegzusteuern, die über dem langjährigen Durchschnitt der jeweils ausgewiesenen Gewinne liegen. Die durch diese Steuer lukrierten Mittel sollen eingesetzt werden, um ärmeren Haushalten bei der Bewältigung der durch das voraussichtliche Anziehen der Inflation höheren Lebenshaltungskosten zu helfen. Vorausgesetzt, die Berechnung einer solchen Steuer erfolgt nachvollziehbar und fair, ist dagegen nicht allzu viel einzuwenden. Generell sind sogenannte Übergewinnsteuern aber immer problematisch, denn der Begriff Übergewinne ist den klassischen Wirtschaftswissenschaften fremd und dementsprechend schwammig. Außerdem könnte ja jemand auf die Idee kommen, hier Symmetrie einzufordern: wenn es Übergewinne gibt, die vergesellschaftet werden sollen, gibt es dann vielleicht auch situationsbezogene Untergewinne, deren Vergesellschaftung die Konzerne mit einem gewissen Recht einfordern könnten? (Autor: Franz C. Bauer), Quelle: Austria Börsenbrief.

Kommentare


© 2026  

Alle Rechte vorbehalten

Hans-Peter Holbach

Auch für meine private Webseite gilt ebenfalls die AGB und Datenschutzerklärung dieser Webseite

bottom of page